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Belgien muss EU-Umweltschutzvorschriften umsetzen

24-11-2010

Belgien muss EU-Umweltschutzvorschriften umsetzen

Die Kommission fordert Belgien auf, konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften über die Bewertung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme zu ergreifen. Gemäß der Richtlinie über die strategische Umweltprüfung müssen Pläne und Programme von nationalen, regionalen und lokalen Behörden, die voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben, einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass bei Ausarbeitung und Annahme dieser Pläne und Programme Umwelterwägungen einbezogen werden und zudem ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung geleistet wird. In Belgien etwa ist durch die in den Regionen geltenden Vorschriften nicht gewährleistet, dass die Nachbarstaaten zu etwaigen Auswirkungen von Plänen und Programmen konsultiert werden. Dies ist mit den EU-Rechtsvorschriften nicht vereinbar. Belgien hat zwei Monate Zeit, um diesen Missstand zu bereinigen. Ansonsten droht eine Klage beim Europäischen Gerichtshofs.

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