
Belgien ist von der Europäischen Kommission bereits mehrmals wegen Nichteinhaltung europäischer Rechtsvorschriften verwarnt worden. Im Bereich Steuern muss das Land innerhalb von zwei Monaten die diskriminierende Behandlung von Gebietsfremden, die in Flandern arbeiten, abschaffen. Auch die Diskriminierung im Hinblick auf Zinsen, die an Finanzinstitute anderer Mitgliedsländer gezahlt wurden, ist zu beseitigen. Problematisch sind darüber hinaus die Vorschriften des Landes bei der Anmeldung von Gebrauchtwagen, die aus einem anderen Mitgliedstaat eingeführt werden. Dabei geht es insbesondere um die Pflicht, für das eingeführte Fahrzeug eine Konformitätsbescheinigung vorzulegen und die Weigerung, die Gültigkeit der in den anderen Mitgliedsländern durchgeführten technischen Untersuchung anzuerkennen. Im Umweltbereich muss Belgien innerhalb von zwei Monaten seine Bewirtschaftungspläne für die Flusseinzugsgebiete vorlegen, die bereits am 22. Dezember 2009 hätten angenommen werden müssen. Ferner hat die Kommission Belgien aufgefordert, die für die Anwendung der neuen Rechtsvorschriften der Europäischen Union über die Luftqualität erforderlichen Maßnahmen für sein gesamtes Hoheitsgebiet anzunehmen. Diese wurden bisher nur in einer der drei Regionen umgesetzt.
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