Die Europäische Kommission gewährt Belgien eine Frist von zwei Monaten, um
seine Rechtsvorschriften im Bereich der Wasserpolitik und der Einstufung
chemischer Stoffe mit denen der EU in Einklang zu bringen. Ferner muss Belgien
bestimmte Steuervorschriften ändern, die diskriminierend sind und den freien
Kapitalverkehr behindern. Sollten die Rechtsvorschriften nicht innerhalb von
zwei Monaten umgesetzt worden sein, kann die Kommission beschließen, Belgien
vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. Doch es gibt auch etwas Positives
zu vermerken: Die Kommission ist zufrieden, dass sich Belgien mittlerweile an
die Vorschriften über in Gefangenschaft geborenen Vögel hält. So konnte das
Vertragsverletzungsverfahren eingestellt werden.
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