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Die Kommission hat Belgien mit Nachdruck aufgefordert, die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften umgehend anzuwenden

30-09-2010

Die Kommission hat Belgien mit Nachdruck aufgefordert, die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften umgehend anzuwenden

Die Europäische Kommission gewährt Belgien eine Frist von zwei Monaten, um seine Rechtsvorschriften im Bereich der Wasserpolitik und der Einstufung chemischer Stoffe mit denen der EU in Einklang zu bringen. Ferner muss Belgien bestimmte Steuervorschriften ändern, die diskriminierend sind und den freien Kapitalverkehr behindern. Sollten die Rechtsvorschriften nicht innerhalb von zwei Monaten umgesetzt worden sein, kann die Kommission beschließen, Belgien vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. Doch es gibt auch etwas Positives zu vermerken: Die Kommission ist zufrieden, dass sich Belgien mittlerweile an die Vorschriften über in Gefangenschaft geborenen Vögel hält. So konnte das Vertragsverletzungsverfahren eingestellt werden.

 

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