Das Europäische Parlament hat kürzlich eine neue Verordnung über die
Untersuchung und Verhütung von Unfällen in der Zivilluftfahrt beschlossen.
Diese Verordnung muss noch vom Rat genehmigt werden. Sie zielt darauf ab, die
Unabhängigkeit und Effektivität der Untersuchungen von Unfällen im Luftverkehr
in der EU zu verbessern, eine konsequentere Befolgung der
Sicherheitsempfehlungen zu gewährleisten und die Rechte der Opfer von
Flugunfällen und ihrer Angehörigen zu stärken. So sollen Flugreisende die
Möglichkeit erhalten, bei der Buchung eines Fluges anzugeben, welche Personen
im Notfall zu verständigen sind. Die Luftfahrtgesellschaften ihrerseits müssen
über ein System verfügen, das es ihnen ermöglicht, spätestens zwei Stunden nach
einem Flugzeugunfall alle Angaben über die an Bord befindlichen Personen
vorzulegen.
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