Vom 1. Januar 2011 an werden Schifffahrtsgesellschaften, die die
Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen, in einem Online-Register auf den Index
gestellt. Mit dieser Entscheidung möchte die Europäische Kommission die
Sicherheitsnormen für die Schiffe aufwerten, ihre Einhaltung verbessern und die
Schifffahrtsgesellschaften ins Rampenlicht rücken, die zufriedenstellende
Ergebnisse aufweisen können. Hierfür werden in den Häfen der Europäischen Union
im Hinblick auf die grundlegenden Sicherheitsaspekte Inspektionen durchgeführt.
Diese vom Hafenstaat organisierten Kontrollen werden insbesondere dazu
beitragen, maritime Katastrophen zu vermeiden, die zu tragischen Verlusten und
großen Umweltschäden führen könnten. Auf diese Weise können die Unternehmen
auch in Kenntnis der Sachlage eine Schifffahrtsgesellschaft aussuchen, der sie
die Beförderung ihrer Waren oder ihrer Passagiere anvertrauen wollen.
|