Es ist nichts dagegen einzuwenden, die Wissenschaft in den Dienst des
Menschen zu stellen, doch dies darf nicht auf Kosten der Tiere geschehen. Diese
Ansicht vertritt das Europäische Parlament, das sich jetzt für eine
Überarbeitung der Rechtsvorschriften betreffend Tiere ausgesprochen hat, die
für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden. Das EP verlangt, dass Tiere für
Versuche nur in Ermangelung anderer Mittel und unter der Voraussetzung
verwendet werden dürfen, dass der erhoffte Nutzen größer als der Schaden an den
Tieren ist. In der Richtlinie wird auch auf die goldene Regel hingewiesen, nach
der Tierversuche eingeschränkt, verfeinert und durch Alternativen ersetzt
werden sollen. Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Ab diesem
Zeitpunkt haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit für ihre Umsetzung.
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