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Erhöhter Schutz für Tiere, die für wissenschaftliche Versuche verwendet werden

09-09-2010

Erhöhter Schutz für Tiere, die für wissenschaftliche Versuche verwendet werden

Es ist nichts dagegen einzuwenden, die Wissenschaft in den Dienst des Menschen zu stellen, doch dies darf nicht auf Kosten der Tiere geschehen. Diese Ansicht vertritt das Europäische Parlament, das sich jetzt für eine Überarbeitung der Rechtsvorschriften betreffend Tiere ausgesprochen hat, die für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden. Das EP verlangt, dass Tiere für Versuche nur in Ermangelung anderer Mittel und unter der Voraussetzung verwendet werden dürfen, dass der erhoffte Nutzen größer als der Schaden an den Tieren ist. In der Richtlinie wird auch auf die goldene Regel hingewiesen, nach der Tierversuche eingeschränkt, verfeinert und durch Alternativen ersetzt werden sollen. Die Richtlinie tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit für ihre Umsetzung.

 

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