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14 Wochen Mutterschaftsurlaub für Freiberufler

04-08-2010

14 Wochen Mutterschaftsurlaub für Freiberufler

Freiberufler genießen künftig einen besseren sozialen Schutz. Eine neue EU-Richtlinie gibt ihnen erweiterte Rechte auf Mutterschaftsurlaub und auf Ruhestand. Freiberuflich tätige Frauen oder mittätige Ehegattinnen erhalten Mutterschaftsgeld und mindestens 14 Wochen Urlaub. Außerdem können Freiberufler und mithelfende Partner einen frühzeitigen Ruhestand beantragen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in ihr nationales Recht umsetzen. Derzeit haben freiberuflich tätige Frauen in Belgien Anspruch auf einen achtwöchigen Mutterschaftsurlaub. Was den Ruhestand betrifft, so können mithelfende Ehepartner in Belgien seit Juli 2005 eine freiwillige Zusatzrentenversicherung abschließen.

 

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