Freiberufler genießen künftig einen besseren sozialen Schutz. Eine neue
EU-Richtlinie gibt ihnen erweiterte Rechte auf Mutterschaftsurlaub und auf
Ruhestand. Freiberuflich tätige Frauen oder mittätige Ehegattinnen erhalten
Mutterschaftsgeld und mindestens 14 Wochen Urlaub. Außerdem können Freiberufler
und mithelfende Partner einen frühzeitigen Ruhestand beantragen. Die
EU-Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in ihr
nationales Recht umsetzen. Derzeit haben freiberuflich tätige Frauen in Belgien
Anspruch auf einen achtwöchigen Mutterschaftsurlaub. Was den Ruhestand
betrifft, so können mithelfende Ehepartner in Belgien seit Juli 2005 eine
freiwillige Zusatzrentenversicherung abschließen.
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