Noch bis Ende 2013 darf der Hennegau seinen Unternehmen Regionalbeihilfen
von bis zu 30% gewähren. Das Pro-Kopf- BIP dieser Region beträgt lediglich 74%
des EU-Durchschnitts. Den europäischen Leitlinien zufolge dürfen Regionen mit
einem BIP pro Kopf von weniger als 75% des europäischen Durchschnitts den
Höchstsatz der Regionalbeihilfen in Höhe von 30% beibehalten, während die
übrigen Regionen diesen Beihilfesatz auf 20% absenken müssen.
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