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Regionalbeihilfen in Höhe von 30% für den Hennegau

20-07-2010

Regionalbeihilfen in Höhe von 30% für den Hennegau

Noch bis Ende 2013 darf der Hennegau seinen Unternehmen Regionalbeihilfen von bis zu 30% gewähren. Das Pro-Kopf- BIP dieser Region beträgt lediglich 74% des EU-Durchschnitts. Den europäischen Leitlinien zufolge dürfen Regionen mit einem BIP pro Kopf von weniger als 75% des europäischen Durchschnitts den Höchstsatz der Regionalbeihilfen in Höhe von 30% beibehalten, während die übrigen Regionen diesen Beihilfesatz auf 20% absenken müssen.

 

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