
Vierzehn Länder der EU, darunter auch Belgien, werden gemeinsame
Vorschriften ausarbeiten, die es internationalen Paaren ermöglichen, selbst zu
entscheiden, welche nationalen Rechtsvorschriften bei ihrer Scheidung
angewendet werden sollen. Mit diesen neuen Rechtsvorschriften, die noch
angenommen werden müssen, bleiben den Eheleuten künftig die emotionalen und
finanziellen Belastungen erspart, die mit solchen Verfahren verbunden sind. Mit
diesem Vorschlag wollen die vierzehn den schwächsten Partner bei einem
Scheidungsverfahren schützen. Internationale Partner haben bei ihrer Scheidung
die Wahl, welches Recht für sie gilt. Falls sie sich nicht einigen können, wird
das Gericht einen Kompromiss herbeiführen. In der EU haben schätzungsweise 140
000 Scheidungen (13%) eine internationale Komponente. Die EU wird erstmals das
Verfahren der „verstärkten Zusammenarbeit“ anwenden, bei dem eine Gruppe von
mindestens neun Mitgliedstaaten Maßnahmen genehmigen und umsetzen kann, sollten
die 27 Mitgliedstaten nicht zu einer Einigung gelangen.
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