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14 Länder wollen besser zusammenarbeiten, um geschiedene Paare zu schützen

15-07-2010

14 Länder wollen besser zusammenarbeiten, um geschiedene Paare zu schützen

Vierzehn Länder der EU, darunter auch Belgien, werden gemeinsame Vorschriften ausarbeiten, die es internationalen Paaren ermöglichen, selbst zu entscheiden, welche nationalen Rechtsvorschriften bei ihrer Scheidung angewendet werden sollen. Mit diesen neuen Rechtsvorschriften, die noch angenommen werden müssen, bleiben den Eheleuten künftig die emotionalen und finanziellen Belastungen erspart, die mit solchen Verfahren verbunden sind. Mit diesem Vorschlag wollen die vierzehn den schwächsten Partner bei einem Scheidungsverfahren schützen. Internationale Partner haben bei ihrer Scheidung die Wahl, welches Recht für sie gilt. Falls sie sich nicht einigen können, wird das Gericht einen Kompromiss herbeiführen. In der EU haben schätzungsweise 140 000 Scheidungen (13%) eine internationale Komponente. Die EU wird erstmals das Verfahren der „verstärkten Zusammenarbeit“ anwenden, bei dem eine Gruppe von mindestens neun Mitgliedstaaten Maßnahmen genehmigen und umsetzen kann, sollten die 27 Mitgliedstaten nicht zu einer Einigung gelangen.

 

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