Navigationsleiste

Neue Website zu internationalen Erbschaftsangelegenheiten

28-06-2010

Neue Website zu internationalen Erbschaftsangelegenheiten

In internationalen Erbschaftsangelegenheiten den Durchblick zu behalten ist nicht gerade einfach. Nehmen wir an, ein Belgier besitzt ein Haus in Frankreich. Gilt für dieses Haus im Erbschaftsfall das belgische oder das französische Erbrecht? Um den europäischen Bürgern dabei zu helfen, diesen Gesetzesdschungel zu durchschauen, hat der Rat der Notariate der Europäischen Union eine Website erstellt: www.successions-europe.eu. Jedes Jahr gibt es in der Europäischen Union 450 000 Erbschaftsfälle mit internationalem Bezug.

 

    Feedback

    Haben Sie die gesuchten Informationen gefunden?
    JaNein

    Wonach haben Sie gesucht?

    Haben Sie Vorschläge?