In internationalen Erbschaftsangelegenheiten den Durchblick zu behalten ist
nicht gerade einfach. Nehmen wir an, ein Belgier besitzt ein Haus in
Frankreich. Gilt für dieses Haus im Erbschaftsfall das belgische oder das
französische Erbrecht? Um den europäischen Bürgern dabei zu helfen, diesen
Gesetzesdschungel zu durchschauen, hat der Rat der Notariate der Europäischen
Union eine Website erstellt: www.successions-europe.eu. Jedes Jahr gibt es in
der Europäischen Union 450 000 Erbschaftsfälle mit internationalem Bezug.
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