Belgien hat bestimmte Umweltvorschriften – beispielsweise die Richtlinie
über Altfahrzeuge – nicht vollständig umgesetzt und muss sich dafür vor den
Europäischen Gerichtshof verantworten. Die Kommission hat Belgien auch
aufgefordert, die Rechtsvorschriften im Bereich der Luftqualität
uneingeschränkt anzuwenden. Dies betrifft vor allem den Feinstaub. Durch
Haushalte, Industrie und Straßenverkehr verursachter Feinstaub kann Asthma,
Herz-Kreislaufprobleme und Lungenkrebs verursachen.
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