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Asylverfahren: Belgien muss sich vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten

24-06-2010

Asylverfahren: Belgien muss sich vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten

Belgien hat die europäische Richtlinie zu Asylverfahren nicht vollständig umgesetzt. Daher hat die Europäische Kommission beschlossen, Belgien ebenso wie Irland vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen. Belgien muss noch die Mindestanforderungen in Bezug auf die persönliche Befragung von Asylbewerbern, bestimmte spezifische Garantien für unbegleitete Minderjährige und Garantien für den Fall, dass die Flüchtlingseigenschaft aberkannt wird, umsetzen. Durch die Richtlinie über Asylverfahren soll gewährleistet werden, dass in der gesamten Europäischen Union die von den Mitgliedstaaten angewandten Asylverfahren denselben Mindestanforderungen entsprechen.

 

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