Belgien hat die europäische Richtlinie zu Asylverfahren nicht vollständig
umgesetzt. Daher hat die Europäische Kommission beschlossen, Belgien ebenso wie
Irland vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen. Belgien muss noch
die Mindestanforderungen in Bezug auf die persönliche Befragung von
Asylbewerbern, bestimmte spezifische Garantien für unbegleitete Minderjährige
und Garantien für den Fall, dass die Flüchtlingseigenschaft aberkannt wird,
umsetzen. Durch die Richtlinie über Asylverfahren soll gewährleistet werden,
dass in der gesamten Europäischen Union die von den Mitgliedstaaten angewandten
Asylverfahren denselben Mindestanforderungen entsprechen.
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