Belgien arbeitet weiter an der Umsetzung des Binnenmarktes – und es darf in
seinen Anstrengungen nicht nachlassen. Darauf hat die Europäische Kommission
Belgien und einige andere Mitgliedsländer noch einmal hingewiesen. So wurde
Belgien beispielsweise vor den Europäischen Gerichtshof zitiert, da das Land
die Richtlinie zu den Aktionärsrechten nicht rechtzeitig umgesetzt hat. Die
Richtlinie sieht vor, dass Aktionäre börsennotierter Gesellschaften auf einem
reglementierten europäischen Markt ausreichende Informationen erhalten. Die
Europäische Kommission hat Belgien außerdem aufgefordert, die europäischen
Rechtsvorschriften zur Schaffung eines Binnenmarktes für Gas und Elektrizität
uneingeschränkt anzuwenden. Gewisse Bestimmungen dieser Rechtsvorschriften
wurden bisher noch nicht in die belgische Gesetzgebung aufgenommen. Das Land
hat noch zwei Monate Zeit, diesen Missstand zu beheben. Danach wird die
Kommission den Europäischen Gerichtshof mit dieser Angelegenheit befassen.
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