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Belgischer Rückstand bei der Umsetzung des Binnenmarktes

24-06-2010

Belgischer Rückstand bei der Umsetzung des Binnenmarktes

Belgien arbeitet weiter an der Umsetzung des Binnenmarktes – und es darf in seinen Anstrengungen nicht nachlassen. Darauf hat die Europäische Kommission Belgien und einige andere Mitgliedsländer noch einmal hingewiesen. So wurde Belgien beispielsweise vor den Europäischen Gerichtshof zitiert, da das Land die Richtlinie zu den Aktionärsrechten nicht rechtzeitig umgesetzt hat. Die Richtlinie sieht vor, dass Aktionäre börsennotierter Gesellschaften auf einem reglementierten europäischen Markt ausreichende Informationen erhalten. Die Europäische Kommission hat Belgien außerdem aufgefordert, die europäischen Rechtsvorschriften zur Schaffung eines Binnenmarktes für Gas und Elektrizität uneingeschränkt anzuwenden. Gewisse Bestimmungen dieser Rechtsvorschriften wurden bisher noch nicht in die belgische Gesetzgebung aufgenommen. Das Land hat noch zwei Monate Zeit, diesen Missstand zu beheben. Danach wird die Kommission den Europäischen Gerichtshof mit dieser Angelegenheit befassen.

 

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