Zwölf EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Belgien, haben die
Dienstleistungsrichtlinie noch nicht umgesetzt. Daher hat die Kommission eine
mit Gründen versehene Stellungnahme an sie gerichtet. Sollten die Staaten
innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort gegeben haben, kann
die Kommission den Europäischen Gerichtshof mit dieser Angelegenheit befassen.
Die den Ländern eingeräumte Umsetzungsfrist von drei Jahren endete bereits Ende
2009. Mit der Dienstleistungsrichtlinie soll die Funktionsweise des
Binnenmarktes für Dienstleistungen in den verschiedensten Bereichen von
Einzelhandel über Bau und zahlreiche andere reglementierte Berufe bis hin zu
Tourismus verbessert werden.
|