
Ein belgischer Staatsbürger wird in Portugal verhaftet und dort von der
Polizei vernommen. Er muss vor Gericht aussagen und mit seinem Anwalt
kommunizieren. Keine einfache Sache, wenn die nötigen Sprachkenntnisse fehlen.
In Zukunft sollen daher europäische Bürger Recht auf einen Dolmetscher
bekommen. Dieser Vorschlag der Europäischen Kommission wurde vom Parlament
angenommen und ist nun auf dem besten Wege, verabschiedet zu werden.
Wenn der Rat seine Zustimmung gibt, werden europäische Bürger in Zukunft
einen Anspruch darauf haben, in ihrer Muttersprache oder einer anderen Sprache,
die sie verstehen, gedolmetscht zu werden, wenn sie im Ausland in ein
Strafverfahren verwickelt sind. Die Übersetzung muss gewährleisten, dass der
Betroffene sein Recht auf Verteidigung uneingeschränkt ausüben kann. Alle
wichtigen Dokumente – z. B. die Entscheidung über einen Freiheitsentzug, die
Anklageschrift und das Urteil – müssen ebenfalls übersetzt werden.
Mit diesen Maßnahmen wird das Recht auf ein faires Verfahren und gleiche
Verfahrensrechte in der gesamten EU gestärkt.
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