Die Europäische Kommission hat Belgien und fünf andere Mitgliedstaaten –
Zypern, Finnland, Frankreich, Griechenland und Luxemburg – beim Europäischen
Gerichtshof wegen Nichtumsetzung der EU-Umweltschutzvorschriften in nationales
Recht verklagt. Konkret betrifft die Klage die Grundwasserrichtlinie, die
Qualitätsnormen für Grundwasser festlegt und Maßnahmen zur Verhütung bzw.
Begrenzung der Schadstoffeinleitung in Gewässer vorsieht.
Ferner hat die Kommission Belgien ein Mahnschreiben wegen Nichtübermittlung
des Bewirtschaftungsplans für die Flusseinzugsgebiete übermittelt. Dieses
Dokument, das jeder Mitgliedstaat vorzulegen hat, ist das Kernelement der
Wasserrahmenrichtlinie. Es ist eine Grundvoraussetzung für die Verwirklichung
des einschlägigen Ziels der EU – Wiederherstellung des „guten Zustands“ der
europäischen Gewässer bis 2015.
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