Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass Belgien die Richtlinie
über die Chancengleichheit der Geschlechter ordnungsgemäß umsetzt und hat daher
das im September 2009 eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren eingestellt.
Die Kommission hatte dieses Verfahren eingeleitet, weil ihr die belgischen
Behörden nur teilweise die nationalen Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt hatten.
Insbesondere hatte Belgien verabsäumt, die Instrumente zur Umsetzung der
EU-Rechtsvorschriften in der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
mitzuteilen.
Die genannte Richtlinie untermauert mehrere Rechtsakte über die
Gleichbehandlung von Männern und Frauen, unter anderem, was das Arbeitsentgelt
betrifft.
|