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Gleichstellung der Geschlechter: Kommission stellt Verfahren gegen Belgien ein

03-06-2010

Gleichstellung der Geschlechter: Kommission stellt Verfahren gegen Belgien ein

Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass Belgien die Richtlinie über die Chancengleichheit der Geschlechter ordnungsgemäß umsetzt und hat daher das im September 2009 eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren eingestellt. Die Kommission hatte dieses Verfahren eingeleitet, weil ihr die belgischen Behörden nur teilweise die nationalen Umsetzungsmaßnahmen mitgeteilt hatten. Insbesondere hatte Belgien verabsäumt, die Instrumente zur Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften in der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens mitzuteilen.

Die genannte Richtlinie untermauert mehrere Rechtsakte über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen, unter anderem, was das Arbeitsentgelt betrifft.

 

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