Die Europäische Kommission hat zum dreizehnten Mal die „schwarze Liste“ der
Luftfahrtunternehmen aktualisiert, die nicht in die EU fliegen dürfen.
Iran Air wurde jetzt in diese Liste aufgenommen. Für den Flugbetrieb dieser
Fluglinie gelten künftig Beschränkungen. Ferner ist dem Unternehmen angesichts
der häufigen Unfälle, von denen es betroffen war, und unter Berücksichtigung
der mangelhaften Aufsicht durch die zuständigen Behörden der Flugbetrieb nach
Europa nur mit bestimmten Flugzeugen gestattet.
Hingegen dürfen Air Koryo (Demokratische Volksrepublik Korea) und TAAG Angola
Airlines den Flugbetrieb in die EU wieder teilweise aufnehmen.
|