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Scheidung: Rechtslage bei Ehepaaren mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit in Belgien nach wie vor unklar

24-03-2010

Scheidung: Rechtslage bei Ehepaaren mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit in Belgien nach wie vor unklar

Eine Belgierin und ein Österreicher heiraten und übersiedeln mit ihrem Kind nach Spanien. Eines Tages lassen sie sich scheiden. Es stellt sich nun die Frage, welches Recht anwendbar ist. Um einen Ausweg aus derartigen Situationen zu finden, hat die Kommission 2006 eine gemeinsame Gesetzgebung für alle 27 EU-Länder vorgeschlagen. Seither hat sich wenig getan. Nur zehn Länder, darunter leider nicht Belgien, haben sich zu verstärkter Zusammenarbeit entschlossen, um in solchen Fällen die Dinge zu erleichtern. Sie wollen ein gemeinsames Verfahren zur Regelung von Scheidungs- und Kinderbetreuungsfragen schaffen und den Ehegatten die Möglichkeit geben, das Recht des Landes ihrer Wahl in Anspruch zu nehmen. Die Rechtsvorschriften betreffend Ehepaare mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, die sich in Belgien aufhalten, sind kompliziert. Belgien kann sich aber jederzeit den zehn Pionierstaaten anschließen.

 

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