Eine Belgierin und ein Österreicher heiraten und übersiedeln mit ihrem Kind
nach Spanien. Eines Tages lassen sie sich scheiden. Es stellt sich nun die
Frage, welches Recht anwendbar ist. Um einen Ausweg aus derartigen Situationen
zu finden, hat die Kommission 2006 eine gemeinsame Gesetzgebung für alle 27
EU-Länder vorgeschlagen. Seither hat sich wenig getan. Nur zehn Länder,
darunter leider nicht Belgien, haben sich zu verstärkter Zusammenarbeit
entschlossen, um in solchen Fällen die Dinge zu erleichtern. Sie wollen ein
gemeinsames Verfahren zur Regelung von Scheidungs- und Kinderbetreuungsfragen
schaffen und den Ehegatten die Möglichkeit geben, das Recht des Landes ihrer
Wahl in Anspruch zu nehmen. Die Rechtsvorschriften betreffend Ehepaare mit
unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, die sich in Belgien aufhalten, sind
kompliziert. Belgien kann sich aber jederzeit den zehn Pionierstaaten
anschließen.
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