
Die Europäische Kommission hat den EU-Ländern eine Reihe von Empfehlungen
betreffend Verletzungen der europäischen Rechtsvorschriften übermittelt.
Belgien soll seine Rechtsvorschriften in drei Bereichen ändern.
Binnenmarkt: Belgien ist gehalten, seine neuen Rechtsvorschriften betreffend
Aktionäre an die
EU-Richtlinie über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären
anzupassen, deren Ziel es ist, diesen mehr Einfluss zu verleihen und ihren
Zugang zu Informationen zu verbessern.
Beschäftigung: Hier betrifft die Mahnung zusätzliche Maßnahmen, die Belgien
scheinbar ausländischen Zeitarbeitsagenturen auferlegt. Die Kommission ist der
Auffassung, dass diese Maßnahmen diskriminierend sind und gegen den Grundsatz
des freien Wettbewerbs verstoßen.
Besteuerung: Belgien erhebt anscheinend eine direkte Steuer, die eine
Diskriminierung im Falle einer Verlagerung eines Unternehmens in das Ausland
darstellt. Ferner gewährt Belgien anscheinend eine Steuerbefreiung auf
Pensionssparverträge bei belgischen Einrichtungen.
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