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Belgien wird wegen Verletzungen des Gemeinschaftsrechts zurechtgewiesen

18-03-2010

Belgien wird wegen Verletzungen des Gemeinschaftsrechts zurechtgewiesen

Die Europäische Kommission hat den EU-Ländern eine Reihe von Empfehlungen betreffend Verletzungen der europäischen Rechtsvorschriften übermittelt. Belgien soll seine Rechtsvorschriften in drei Bereichen ändern.

Binnenmarkt: Belgien ist gehalten, seine neuen Rechtsvorschriften betreffend Aktionäre an die EU-Richtlinie über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären anzupassen, deren Ziel es ist, diesen mehr Einfluss zu verleihen und ihren Zugang zu Informationen zu verbessern.

Beschäftigung: Hier betrifft die Mahnung zusätzliche Maßnahmen, die Belgien scheinbar ausländischen Zeitarbeitsagenturen auferlegt. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Maßnahmen diskriminierend sind und gegen den Grundsatz des freien Wettbewerbs verstoßen.

Besteuerung: Belgien erhebt anscheinend eine direkte Steuer, die eine Diskriminierung im Falle einer Verlagerung eines Unternehmens in das Ausland darstellt. Ferner gewährt Belgien anscheinend eine Steuerbefreiung auf Pensionssparverträge bei belgischen Einrichtungen.

 

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