Navigationsleiste

Direkte Steuer: Belgien muss Doppeldiskriminierung beenden

28-01-2010

Direkte Steuer: Belgien muss Doppeldiskriminierung beenden

Die Europäische Kommission hat Belgien aufgefordert, die einschlägigen Vorschriften über die Steuererbefreiung belgischer Investmentfonds und die Besteuerung der Dividenden und Zinsen aus ausländischen Investmentfonds zu ändern.
Die belgische Steuerbehörde gewährt belgischen Investmentfonds, die 60 % ihrer Vermögenswerte in Immobilien in Belgien investieren, eine Steuerbefreiung. Nach Auffassung der Kommission stellt diese Praxis eine Beeinträchtigung des freien Kapitalverkehrs dar, zumal sie für belgische Investmentfonds ein Anreiz ist, mindestens 60 % ihrer Vermögenswerte in Belgien anzulegen. Außerdem werden in Belgien Dividenden und Zinsen, die von ausländischen Investmentfonds ausgeschüttet werden, mit 15 bis 25 % besteuert, während belgische Investmentfonds von der Steuer befreit sind. Dieser Diskriminierung muss Belgien ebenfalls ein Ende bereiten.

 

    Feedback

    Haben Sie die gesuchten Informationen gefunden?
    JaNein

    Wonach haben Sie gesucht?

    Haben Sie Vorschläge?