Ersten Ergebnissen der vorläufigen Beurteilung der Kommission zufolge sind die Beihilfen der deutschen Regierung zugunsten von OPEL de facto an die Bedingung geknüpft, dass Opel an Magna und Sberbank verkauft wird. Im Wesentlichen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass der Plan eine geografische Verteilung der Umstrukturierungsmaßnahmen vorgeben könnte, bei der Produktionsstätten außerhalb Deutschlands (Belgien, Vereinigtes Königreich, Spanien, Ungarn, Österreich und Polen) nicht berücksichtigt würden. In einem Schreiben an die deutsche Regierung stellt die Kommission fest, dass Beihilfen dazu dienen, einer Wirtschaftskrise zu begegnen, und nicht dazu, politische Entscheidungen durchzudrücken.
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