Die Europäische Kommission hat heute zwei Anträgen Belgiens auf Hilfe aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) stattgegeben – den ersten seit Inkrafttreten der neuen EGF-Regeln. Mit dem EGF-Beitrag soll 2168 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Textilbranche bei der Rückkehr auf den Arbeitsmarkt geholfen werden. Die Anträge – über insgesamt knapp 9,2 Mio. EUR – beziehen sich auf Arbeitskräfte, die von hauptsächlich kleineren Unternehmen in drei belgischen Provinzen, nämlich Limburg, Ostflandern und Westflandern, entlassen worden sind. Die Kommission wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat vorschlagen, die entsprechenden Haushaltsmittel zu mobilisieren.
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