Für die Systeme der sozialen Sicherheit in der EU sind die einzelnen
Mitgliedstaaten zuständig. Dies erschwert die Verwaltung der Sozialleistungen
für europäische Bürger, die sich in ein anderes EU-Land begeben, um dort z. B.
zu arbeiten, zu studieren oder ihr Rentnerdasein zu genießen. Im März 2010
tritt eine Reihe neuer Vorschriften in Kraft, die die Rechte der Bürger in
diesem Bereich noch besser schützen werden.
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