Jede staatliche Beihilfe, die eine der Regierungen der EU-Länder für die Umstrukturierung von General Motors Europe (Opel/Vauxhall etc.) gewährt, muss zuvor von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Ferner weist die Kommission die Regierungen mit Nachdruck darauf hin, dass es nicht zulässig ist, Beihilfen, die General Motors Europe den Zugang zu Finanzen erleichtern sollen, an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. So darf nicht bekanntgegeben werden, welche Standorte begünstigt werden und welche geografische Aufteilung die Umstrukturierungspläne vorsehen. Die Europäische Kommission hatte bereits am 13. März die Regierungen der betroffenen Länder zu umfassenden Beratungen über die Zukunft von General Motors eingeladen. Auf dieser Tagung waren die Minister die Verpflichtung eingegangen, die Regelungen der Europäischen Union für staatliche Beihilfen einzuhalten.
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