Navigationsleiste

Für oder wider GVO – Regierungen der EU-Länder sind gefragt

16-04-2009

Für oder wider GVO – Regierungen der EU-Länder sind gefragt

Weltweit werden auf ca. 125 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche gentechnisch veränderte Organismen (GVO) angebaut – in Europa beschränkt sich der Anbau von GVO auf 100 000 Hektar und eine einzige Sorte Mais.
Für den Anbau von GVO in Europa bedarf es einer Zulassung, die nach einer strengen Sicherheitsbewertung der Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit erteilt wird.
Eine der wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang – die der Koexistenz konventioneller, ökologischer und gentechnisch veränderter Kulturen – wurde in einem aktuellen wissenschaftlichen Bericht behandelt. Dieser kommt zu dem Schluss, dass GVO-Kulturen den Anbau konventioneller Kulturen nicht nachweislich geschädigt haben. Die diesbezüglichen Vorschriften unterscheiden sich von Land zu Land und berücksichtigen länderspezifische Gegebenheiten (Größe der Felder, klimatische Bedingungen usw.).
Derzeit haben 15 der 27 EU-Mitgliedstaaten Koexistenzvorschriften erlassen. In Belgien fällt dies in den Zuständigkeitsbereich der Regionen.

 

    Feedback

    Haben Sie die gesuchten Informationen gefunden?
    JaNein

    Wonach haben Sie gesucht?

    Haben Sie Vorschläge?