Ab dem 1. August 2009 werden Liebhaber von Roséweinen besser über die Art der Herstellung dieser Weine informiert. Laut einer neuen Regelung können Roséweinflaschen dann mit der Angabe „traditioneller Rosé“ oder „durch Verschnitt hergestellter Rosé“ gekennzeichnet werden.
Zurzeit ist in der EU der Verschnitt von Weiß- und Rotweinen zur Herstellung von Rosé als „Tafelwein“ verboten, für Weine mit Herkunftsbezeichnung hingegen zulässig. So darf beispielsweise in Frankreich Rosé-Champagner durch das Verschneiden von Rot- und Weißweinen gewonnen werden.
Die neue Regelung soll auch dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Weinerzeuger auf dem Weltmarkt zu steigern.
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