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Absatzförderung für EU-Agrarerzeugnisse außerhalb der EU

12-12-2008

Absatzförderung für EU-Agrarerzeugnisse außerhalb der EU

Die Europäische Kommission hat Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse in Drittländern genehmigt. Die Mitgliedstaaten hatten der Kommission 30 Programme zur Prüfung übermittelt. Die 11 genehmigten Programme stammen aus Deutschland, Griechenland, Frankreich, Italien, Zypern, Bulgarien, Spanien und Irland. Sie betreffen Russland, Ukraine, China, Japan und Nordamerika. Bei den Erzeugnissen handelt es sich um Wein, Obst und Gemüse, Fleisch, Milcherzeugnisse, g.U. und Erzeugnisse aus ökologischem Landbau. Die Beteiligung der EU beläuft sich auf 17,8 Mio. EUR (50 % des Gesamtbudgets der Programme).

 

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