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Dexia: Kommission genehmigt gemeinsame Rettungsbeihilfe Belgiens, Frankreichs und Luxemburgs

20-11-2008

Dexia: Kommission genehmigt gemeinsame Rettungsbeihilfe Belgiens, Frankreichs und Luxemburgs

Die Europäische Kommission hat eine staatliche Garantie, die im Zuge der Finanzkrise in Belgien zugunsten des Finanzkonzerns Dexia beschlossen wurde, nach den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags genehmigt. Diese gemeinsam von Belgien, Frankreich und Luxemburg gewährte Beihilfe zielt darauf ab, das Überleben des Konzerns zu sichern, das Vertrauen der Investoren wiederherzustellen und die Kreditvergabe zwischen den Banken zu stimulieren. Aufgrund der Größe und der hohen Marktanteile des Konzerns wäre von einer möglichen Insolvenz von Dexia im Zusammenhang mit der allgemeinen Finanzkrise ein Systemrisiko ausgegangen. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme zur Behebung einer schweren Störung im Wirtschaftsleben Belgiens geeignet und notwendig ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. Somit ist sie mit den Beihilfevorschriften der EU vereinbar (Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe b EG-Vertrag), wie sie in der Mitteilung über die Anwendung dieser Vorschriften auf Finanzinstitute im Kontext der derzeitigen globalen Finanzkrise näher ausgeführt wurden. Die Kommission hat die Beihilfe als dringende Rettungsmaßnahme für einen Zeitraum von sechs Monaten genehmigt. Diese Frist kann bei Anhalten der Krise verlängert werden. Die drei Mitgliedstaaten haben zugesagt, binnen sechs Monaten nach dem ersten staatlichen Eingreifen Zukunftspläne für den Konzern vorzulegen.

 

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