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Fortis: Kommission genehmigt Garantiemechanismus des belgischen Staates

20-11-2008

Fortis: Kommission genehmigt Garantiemechanismus des belgischen Staates

Die Europäische Kommission hat den Garantiemechanismus des belgischen Staates, der die Kapitalbeschaffung für die Fortis Bank erleichtern soll, nach den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags geprüft und genehmigt. Die wettbewerbsrechtliche Prüfung der Kommission ergab, dass diese Maßnahme mit den Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Überwindung der Finanzkrise in Einklang steht. Die Beihilfe ist erforderlich, um das Überleben der Fortis Bank zu gewährleisten und dadurch eine schwere Störung im Wirtschaftsleben Belgiens zu verhindern.

Der Garantieplan ist zeitlich befristet und beschränkt sich auf das Minimum, das zur Wiederherstellung der Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten erforderlich ist. Außerdem muss die Fortis Bank für die Garantie ein angemessenes Entgelt entrichten, und der Plan sieht Sicherheitsvorkehrungen vor, damit Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt werden. Daher ist er mit Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe b EG-Vertrag vereinbar. Die Genehmigung erstreckt sich jedoch nicht auf die Maßnahmen, die zwischen dem 29. September und dem 6. Oktober zugunsten der Fortis Bank getroffen wurden (Kapitalspritze und Veräußerung an BNP Paribas) und gesondert geprüft werden.

 

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