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Derzeit müssen Unternehmen in der EU ihre zu versteuernden Gewinne nach den Vorschriften von bis zu 27 unterschiedlichen nationalen Systemen berechnen. Durch das gemeinsame System zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage sollen Verwaltungsaufwand, Befolgungskosten und Rechtsunsicherheit, mit denen die Unternehmen derzeit konfrontiert sind, erheblich gesenkt werden.
Außerdem würde der Vorschlag dazu führen, dass die Unternehmen ihre Steuererklärungen nur noch bei einer einzigen Stelle einreichen müssten und alle in der EU entstandenen Gewinne und Verluste konsolidieren könnten. Dabei würden die Mitgliedstaaten ihre uneingeschränkte Souveränität bezüglich der Festsetzung der Körperschaftsteuersätze behalten.
Nach Schätzungen der EU-Kommission ermöglicht die GKKB Unternehmen in der EU, jährlich Befolgungskosten in Höhe von 700 Mio. Euro einzusparen und weitere 1,3 Mrd. Euro durch die Konsolidierung. Das Einsparpotenzial für Unternehmen, die grenzübergreifend expandieren wollen, beläuft sich auf bis zu 1 Mrd. Euro. Zudem wird die GKKB die EU für ausländische Investoren attraktiver machen.
EU-Kommissar Šemeta erklärte dazu: „Durch die GKKB können Unternehmen in der EU leichter und kostengünstiger Geschäfte abwickeln. Zudem entstehen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die über ihre inländischen Märkte hinaus expandieren wollen, neue Möglichkeiten. Der heutige Vorschlag ist gut für die Wirtschaft und gut für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU.“
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