MYTHOS 2: Renaissance der Atomenergie! Mit Euratom wird die Hintertür für Milliarden-Förderungen an die Kernkraft-Lobby geöffnet.
Der Vertrag beinhaltet keine Änderung hinsichtlich des Status von Euratom. Der Euratom-Vertrag wird auch nicht „einzementiert“ oder bekräftigt. Es bleibt den Mitgliedstaaten weiterhin selbst überlassen, ob sie den Bau und die Inbetriebnahme von Atomkraftwerken auf ihrem Gebiet zulassen oder nicht. In der Erklärung 54 zum Reformvertrag fordern Deutschland, Irland, Ungarn, Österreich und Schweden die baldige Einberufung einer Konferenz zur Änderung des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft. Inwieweit Atomenergie gegenüber fossilen Energien und regenerierbaren Energien gefördert werden, bleibt also unverändert.
Welche Energiequelle er nutzt, bleibt weiterhin dem Einzelverbraucher überlassen. Das geht über die Wahl des Energieanbieters hinaus, wenn man bedenkt, dass Gemeinden selbst über ihre Energieversorgung bestimmen können. Ein prominentes, in den Medien oft zitiertes Beispiel ist die Gemeinde Feichten im Landkreis Traunstein im deutschen Bayern, die sich mit dem Bau einer umweltfreundlichen Biogasanlage von herkömmlichen Energiequellen unabhängig gemacht hat. Die EU fördert die Initiativen von Städten und Gemeinden zur umweltfreundlichen Energieversorgung z.B. im Rahmen des „Concerto“-Programms. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2010 12% und bis zum Jahr 2020 20% des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen zu beziehen.
Weitere Informationen auf der Webseite der Generaldirektion Energie und Verkehr.
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