Richtigstellung der Kommission von irreführenden Behauptungen in einem Artikel zum Thema "Sonnencreme", der in der Ausgabe vom 13.5.2009 in der Kronenzeitung veröffentlicht wurde:
1. Es gibt weder eine neue EU-Verordnung noch eine neue Richtlinie betreffend Kosmetika oder Sonnenschutzprodukte.
2. Die Angaben, auf die sich im Artikel bezogen werden, stammen aus einer EU-Empfehlung, die nicht bindend ist und aus dem Jahr 2006 stammt. Die Umsetzung der Empfehlung durch die Industrie erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis.
3. Die geltende Kosmetikrichtlinie trifft keinerlei Unterscheidung zwischen Naturkosmetika und herkömmlichen Kosmetikprodukten.
4. Sinn und Zweck der Kosmetikrichtlinie sowie der EU-Empfehlung ist es, sicherzustellen, dass keinerlei gesundheitsgefährdende Substanzen in Kosmetika verwendet werden und dass die Produktkennzeichnung keine irreführenden Angaben enthält. Beides ist im ureigensten Interesse der Konsumenten!
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