
Verwaltungspläne
Zur Verwirklichung der politischen Leitlinien des Präsidenten und des Arbeitsprogramms stellt jede Abteilung der Kommission (Generaldirektion) einen Verwaltungsplan auf. Dabei wird ein maßnahmenbezogenes Management zugrunde gelegt. Mit dem Verwaltungsplan werden zwei Ziele verfolgt: Die politischen Ziele der Kommission werden in konkrete Maßnahmen umgesetzt, und die Verwaltung erhält einen Überblick über die Maßnahmen und Ressourcen der einzelnen Generaldirektionen und kann diese besser planen, verfolgen und darüber berichten.
Jährliche Tätigkeitsberichte
Auf der Grundlage ihres Verwaltungsplans überwachen die einzelnen Generaldirektionen die Verwirklichung der politischen Ziele und ordnen den im jeweiligen Jahr durchgeführten Maßnahmen die benötigten Ressourcen zu. Der jährliche Tätigkeitsbericht spiegelt die Ergebnisse des Verwaltungsplans wider und ist gleichzeitig der Verwaltungsbericht der einzelnen Generaldirektoren an die Kommission über die von ihnen geleistete Arbeit.
Synthesebericht
Nach Abschluss eines Jahres legt die Kommission ihre Managementbilanz
[<400KB]
(+ Anhang [<100 KB]) vor. Damit endet der Zyklus ihrer Strategie- und Programmplanung. Mit der Annahme dieses Syntheseberichts übernimmt die Kommission die politische Verantwortung für die Managementtätigkeit ihrer Generaldirektoren. Sie legt dabei die in deren jährlichen Tätigkeitsberichten ausgesprochenen Zuverlässigkeitserklärungen und Vorbehalte zugrunde.
Diese kurzen Erläuterungen werden durch eine grafische Darstellung des Strategieplanungs- und Programmentwicklungszyklus ergänzt.

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