Die Europäische Kommission bei der Arbeit

Die wöchentlichen Sitzungen der Kommission

Laut Geschäftsordnung Pdf [837 kB] ist in der Regel mindestens eine Sitzung pro Woche abzuhalten.

Die Kommissare treffen sich jeden Mittwoch in Brüssel. Während der Plenarsitzungen des Europäischen Parlaments finden die Sitzungen allerdings dienstags in Straßburg statt. 

Zusätzlich zu ihren regelmäßigen wöchentlichen Sitzungen können die Mitglieder der Kommission beschließen, Sondersitzungen abzuhalten (zum Beispiel zur Beratung über ein spezielles Thema oder unmittelbar vor bzw. gleichzeitig mit einer wichtigen Ratssitzung).

Für jede Sitzung legt der Präsident der Kommission eine Tagesordnung fest, die vor allem mit dem jährlichen Arbeitsprogramm der Kommission abgestimmt ist und vom Generalsekretariat erarbeitet wird. Die endgültige Tagesordnung wird den Mitgliedern der Kommission am Tag vor der Sitzung zugestellt.

Die Aufnahme eines Punktes in die Tagesordnung der Kommission unterliegt bestimmten formalen und zeitlichen Bedingungen. Die Kommission kann mehrheitlich beschließen, eine Frage, die nicht auf der Tagesordnung steht oder für die die erforderlichen Arbeitsdokumente zu spät verteilt wurden, trotzdem zu erörtern.

Die Details zur Organisation der Sitzungen sind in der Geschäftsordnung der Kommission Pdf [837 kB] festgelegt.

Die Sitzungen sind nicht öffentlich, und sämtliche Beratungen sind vertraulich. Die Tagesordnungen und Protokolle der Sitzungen stehen jedoch im Dokumentenregister der Kommission zur Verfügung.

Sie können hier die Tagesordnung der nächsten Kommissionssitzung einsehen. Bitte beachten Sie, dass die Tagesordnung zuerst auf Französisch verfasst wird, ehe sie ins Englische übersetzt wird, und daher die französische Version der Tagesordnung früher vorliegt.

Das gebilligte Protokoll einer Kommissionssitzung steht in der Regel eine Woche nach der Sitzung zur Verfügung.

Allerdings werden die meisten Beschlüsse der Kommission außerhalb der Sitzungen gefällt. Die Kommission nutzt für ihre Arbeit vor allem das schriftliche Verfahren. Dazu gehört, dass Entwürfe für Vorhaben oder Beschlüsse den Kommissaren zugesandt werden, die dann innerhalb eines festgelegten Zeitraums dazu Stellung nehmen oder Änderungen beantragen können. Falls keine Stellungnahmen eingehen, wird der Beschluss entsprechend dem vorgelegten Entwurf gefasst.

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