
Die wöchentlichen Sitzungen der Kommission
Laut Geschäftsordnung [837
kB] ist in der Regel mindestens eine Sitzung pro Woche abzuhalten.
Die Kommissare treffen sich jeden Mittwoch in Brüssel. Während der Plenarsitzungen des Europäischen Parlaments finden die Sitzungen allerdings
dienstags in Straßburg statt.
Zusätzlich zu ihren regelmäßigen wöchentlichen Sitzungen können
die Mitglieder der Kommission beschließen, Sondersitzungen abzuhalten
(zum Beispiel zur Beratung über ein
spezielles Thema oder unmittelbar vor bzw. gleichzeitig
mit einer wichtigen Ratssitzung).
Für jede Sitzung legt der Präsident der Kommission eine
Tagesordnung fest, die vor allem mit dem jährlichen Arbeitsprogramm
der Kommission abgestimmt ist und vom Generalsekretariat
erarbeitet wird. Die endgültige Tagesordnung wird den Mitgliedern
der Kommission am Tag vor der Sitzung zugestellt.
Die Aufnahme eines Punktes in die Tagesordnung der Kommission unterliegt bestimmten formalen und zeitlichen Bedingungen. Die Kommission kann mehrheitlich beschließen, eine Frage, die nicht auf der Tagesordnung steht oder für die die erforderlichen Arbeitsdokumente zu spät verteilt wurden, trotzdem zu erörtern.
Die Details zur Organisation der Sitzungen
sind in der Geschäftsordnung der Kommission [837 kB] festgelegt.
Die Sitzungen sind nicht öffentlich, und sämtliche Beratungen sind vertraulich. Die Tagesordnungen und Protokolle der Sitzungen stehen jedoch im Dokumentenregister der Kommission zur Verfügung.
Sie können hier die Tagesordnung der nächsten Kommissionssitzung einsehen. Bitte beachten Sie, dass die Tagesordnung zuerst auf Französisch verfasst wird, ehe sie ins Englische übersetzt wird, und daher die französische Version der Tagesordnung früher vorliegt.
Das gebilligte Protokoll einer Kommissionssitzung steht in der Regel eine Woche nach der Sitzung zur Verfügung.
Allerdings werden die meisten Beschlüsse der Kommission außerhalb der Sitzungen gefällt. Die Kommission nutzt für ihre Arbeit vor allem das schriftliche Verfahren. Dazu gehört, dass Entwürfe für Vorhaben oder Beschlüsse den Kommissaren zugesandt werden, die dann innerhalb eines festgelegten Zeitraums dazu Stellung nehmen oder Änderungen beantragen können. Falls keine Stellungnahmen eingehen, wird der Beschluss entsprechend dem vorgelegten Entwurf
gefasst.

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