Die Europäische Kommission bei der Arbeit

Allgemeine Informationen

In der Governance-Erklärung PDF български čeština dansk Deutsch eesti keel ελληνικά English español français italiano latviešu valoda lietuvių kalba magyar Malti Nederlands polski português română slovenčina slovenščina suomi svenska [< 201 KB] ist beschrieben, wie die Kommission und ihre Dienststellen arbeiten, wie die Verantwortlichkeiten verteilt sind und wie die Kommission über ihre Tätigkeit Rechenschaft ablegt.

Die Europäische Kommission ist eines der europäischen Organe, die am Beschlussfassungsprozess der Union beteiligt sind. Was macht die Kommission? Wie arbeitet sie? Und welche konkrete Aufgabe kommt ihr im Beschlussfassungsprozess der EU insgesamt zu? Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Ihre allgemeinen Fragen.

Was ist die Kommission?

Das Wort „Kommission“ kann sich sowohl auf das Organ als auch das Kollegium der Kommissionsmitglieder beziehen. Seit 2005 besteht das Kollegium der Kommissionsmitglieder aus einem Kommissar je Mitgliedstaat.

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Was tut die Kommission zur Verbesserung der Rechtsetzung?

Um das rechtliche Umfeld in der EU zu vereinfachen und zu verbessern, hat die Europäische Kommission im Jahr 2002 ein ehrgeiziges Programm mit dem Titel „Bessere Rechtsetzung“ aufgelegt. Das Programm soll zum Bürokratieabbau beitragen, die Qualität der Rechtsvorschriften verbessern und zu Rechtsakten führen, die den Bedürfnissen der Verbraucher wie auch der Unternehmen besser entsprechen.

Zur Verbesserung der Rechtsetzung greifen in den verschiedenen Phasen des Rechtsetzungsweges – also bei der Prüfung neuer Initiativen, bei Vorschlägen, über die noch verhandelt wird, und bei bereits verabschiedeten Rechtsakten – eine Reihe von Maßnahmen.

Die Kommission

  1. führt systematisch Folgenabschätzungen für neue Initiativen in den Bereichen Wirtschaft, Soziales und Umwelt durch,
  2. konsultiert die Beteiligten und Interessengruppen zu allen wichtigen Initiativen,
  3. ergreift Maßnahmen, um die geltenden Rechtsvorschriften zu vereinfachen,
  4. bemüht sich, die Verwaltungskosten der Regulierung zu messen und zu reduzieren.

Weitere Informationen über die fortlaufenden Maßnahmen finden Sie auf unseren Internetseiten Bessere Rechtsetzung und Folgenabschätzung.

Eine Broschüre mit dem Titel „Bessere Rechtsetzung“ – einfach erklärt gibt einen kurzen Überblick über die Strategie in diesem Bereich.

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Welche Rolle hat die Kommission im europäischen Rechtsetzungsprozess?

Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, das allen Mitgliedstaaten der Union gemeinsame europäische Interesse zu vertreten. Um ihrer Rolle als Hüterin der Verträge und als Vertreterin dieses gemeinsamen Interesses gerecht werden zu können, verfügt die Kommission im Rechtsetzungsprozess über ein Initiativrecht, d. h., sie kann Rechtsakte vorschlagen, über die das Europäische Parlament und der Rat beschließen.

Die Kommission ist ferner für die Durchführung der Gemeinschaftspolitik (beispielsweise der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Strategie zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung) zuständig, sie führt den Haushaltsplan aus und verwaltet die Programme der Union.

Die Kommission ist befugt, jede Initiative zu ergreifen, die ihrer Auffassung nach dazu dient, die Ziele der Verträge zu erreichen. Die meisten ihrer Vorschläge gehen allerdings auf rechtliche Verpflichtungen, technische Entwicklungen oder einen entsprechenden Antrag eines anderen Organs, eines Mitgliedstaats oder betroffener Parteien zurück.

Die Vorschläge der Kommission, in deren Mittelpunkt das Interesse der Gemeinschaft zu stehen hat, müssen den Grundsätzen der Subsidiarität (sofern keine ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft besteht) und der Verhältnismäßigkeit genügen.

Das bedeutet, dass die Kommission die Interessen der EU als Ganzes verfolgt und nicht zum Vorteil einzelner Mitgliedstaaten oder Interessengruppen tätig wird. Wenn sie Rechtsakte vorschlägt, organisiert sie umfangreiche Konsultationen, damit sich die Betroffenen zu dem Vorschlag äußern können. In der Regel wird eine Abschätzung der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Folgen des vorgeschlagenen Rechtsakts durchgeführt und zusammen mit dem Vorschlag veröffentlicht. Schließlich müssen die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit beachtet werden, d. h., die Kommission darf nur Maßnahmen vorschlagen, die auf EU-Ebene wirksamer durchgeführt werden können, und sie darf nur insoweit regulieren, als dies zum Erreichen der angestrebten Ziele notwendig ist. Sollte es wirksamer sein, eine Regelung auf nationaler, regionaler oder kommunaler Ebene zu treffen, darf die Kommission keinen entsprechenden Vorschlag vorlegen.

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Was passiert mit einem Vorschlag?

  1. Ein Vorschlag für einen Rechtsakt – eine Verordnung, Richtlinie, Entscheidung oder einen Beschluss – wird in der Regel vom federführenden Dienst in interner Abstimmung mit allen anderen betroffenen Dienststellen der Kommission sowie nach Konsultation der nationalen Behörden, Interessengruppen und anderen Beteiligten ausgearbeitet.
  2. Welches Rechtsetzungsverfahren Anwendung findet, hängt davon ab, was im Vertrag für den entsprechenden Tätigkeitsbereich vorgesehen ist. In den meisten Fällen kommt das Mitentscheidungsverfahren zur Anwendung. Das bedeutet, dass der vom Kollegium der Kommissionsmitglieder angenommene Vorschlag vom Europäischen Parlament und vom Rat, die gemeinsam den Gesetzgeber der EU bilden, geprüft wird. In einigen Fällen werden der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen während des Rechtsetzungsverfahrens um Stellungnahme ersucht.
    Beim Mitentscheidungsverfahren prüft der EU-Gesetzgeber den Vorschlag in einer, zwei oder drei Lesungen, wobei die Kommission bis zur Annahme des Rechtsakts als Vermittlerin und als Vertreterin des Gemeinschaftsinteresses beteiligt ist.
  3. Der vom EU-Gesetzgeber verabschiedete Rechtsakt wird dann in nationales Recht umgesetzt (falls es sich um eine Richtlinie handelt – Verordnungen, Entscheidungen und Beschlüsse hingegen gelten direkt) und von der Kommission und den Mitgliedstaaten angewandt.
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Wie erfolgt die Ernennung des Kommissionspräsidenten?

Der Europäische Rat schlägt dem Europäischen Parlament einen Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten vor, den das Parlament anschließend mit der Mehrheit seiner Mitglieder bestätigt. Falls der vorgeschlagene Kandidat nicht die Mehrheit der Stimmen erhält, muss der Europäische Rat innerhalb eines Monats einen anderen Kandidaten benennen.

Wie erfolgt die Ernennung der Kommissionsmitglieder?

Der designierte Kommissionspräsident wählt die Kommissionsmitglieder aus Vorschlagslisten der Mitgliedstaaten aus. Der Vorschlag für die Zusammensetzung des Kollegiums wird dann vom Rat mit qualifizierter Mehrheit bestätigt. Danach stellt sich das Kollegium gemeinsam einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments. Nach Zustimmung des Parlaments wird die neue Kommission vom Rat mit qualifizierter Mehrheit offiziell ernannt.

Wann und wo finden die Sitzungen der Kommission statt?

Laut Geschäftsordnung Pdf [837 kB] ist in der Regel eine Sitzung pro Woche abzuhalten. Die Kommissionssitzungen finden normalerweise jeden Mittwoch in Brüssel statt, während der Plenarsitzungen des Europäischen Parlaments jedoch gewöhnlich in Straßburg. Die Tagesordnung einer jeden Sitzung wird vor allem anhand des Arbeitsprogramms erstellt. Die Sitzungen sind nicht öffentlich, und sämtliche Beratungen sind vertraulich. Allerdings können die Tagesordnungen und Protokolle auf der Website des Generalsekretariats eingesehen werden.

Die Mitglieder der Kommission können beschließen, zusätzlich zu ihren regelmäßigen wöchentlichen Sitzungen bei Bedarf (z. B. zur Beratung über ein spezielles Thema oder unmittelbar vor bzw. am Rande einer wichtigen Ratssitzung) oder aber in dringenden Angelegenheiten Sondersitzungen abzuhalten.

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Wie fasst die Kommission ihre Beschlüsse?

Die Beschlüsse werden gemeinsam auf der Grundlage von Vorschlägen eines oder mehrerer Mitglieder der Kommission gefasst.

Es gibt vier Beschlussfassungsverfahren:

  1. Beschlüsse während der Sitzungen (gewöhnlich einmal wöchentlich): Eine Abstimmung kann von jedem Kommissionsmitglied beantragt werden. Die Kommission beschließt mit einfacher Mehrheit. Besteht Stimmengleichheit, entscheidet die Stimme des Präsidenten.
  2. Beschlüsse im schriftlichen Verfahren: Der Vorschlag wird allen Kommissionsmitgliedern schriftlich vorgelegt; diese müssen binnen einer bestimmten Frist ihre Vorbehalte und/oder Änderungsvorschläge mitteilen. Auf Antrag eines Kommissionsmitglieds muss der Vorschlag im Kollegium erörtert werden. In diesem Fall wird das Dossier auf die Tagesordnung einer Kommissionssitzung gesetzt. Werden keine Vorbehalte oder Änderungsvorschläge mitgeteilt, gilt der Vorschlag als angenommen.
  3. Beschlüsse durch Ermächtigung: Die Kommission kann, solange der Grundsatz der kollegialen Verantwortung gewahrt ist, eines oder mehrere ihrer Mitglieder ermächtigen, einen Beschluss in ihrem Namen zu fassen. Gegebenenfalls können diese Entscheidungsbefugnisse auf Generaldirektoren und Dienststellenleiter unter Berücksichtigung derselben Bedingungen übertragen werden.
  4. Beschlüsse durch Delegation: Die Kommission kann den Generaldirektoren und Dienststellenleitern die Befugnis übertragen, in ihrem Namen bestimmte Entscheidungen zu treffen.
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Wie ist die Kommission aufgebaut?

Die Europäische Kommission besteht aus 40 Generaldirektionen (GD) und Dienststellen, die jeweils in Direktionen und Referate unterteilt sind. Zur Verwaltung ihrer Programme hat sie darüber hinaus eine Reihe von Exekutivagenturen eingerichtet.

Falls erforderlich, können zusätzliche Strukturen geschaffen werden.

Um zu gewährleisten, dass die Kommissionsmaßnahmen kollegial getroffen werden und wirkungsvoll sind, müssen die Generaldirektionen eng zusammenarbeiten sowie die Vorbereitung und die Umsetzung der Beschlüsse des Kollegiums koordinieren.

Wenn Sie sich an die Dienststellen oder das Personal der Kommission wenden möchten, konsultieren Sie bitte unsere Kontaktseiten.

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