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European Anti-Fraud Office
Meldung von Betrugsfällen

Erfolgsbeispiele

EU Einnahmen

Betrug bei der Einfuhr von Fahrrädern in Höhe von 12,7 Mio. EUR

Bangladesch ist der drittgrößte Exporteur von Fahrrädern in die EU, und Fahrräder aus dem Land sind von EU-Zöllen befreit. Um jedoch von Zöllen befreit zu werden, müssen Fahrräder aus Bangladesch strenge EU-Kriterien in Bezug auf die Herkunft der (bei der Herstellung des Fahrrads verwendeten) Bauteile und die Wertschöpfung erfüllen. Kurz gesagt, die Fahrräder müssen in Bangladesch beschafft und hergestellt werden, damit sie von Zöllen befreit werden können.

Das OLAF erhielt Informationen, wonach ein Hersteller aus Bangladesch diese strengen Kriterien möglicherweise umgangen hat. Demnach stammten viele der Bauteile mutmaßlich aus China, sodass die fertigen Fahrräder als chinesische Fahrräder zu betrachten wären und daher nicht von EU-Zöllen befreit werden dürften. Im Rahmen der Untersuchung stellte das OLAF fest, dass die Antragsunterlagen für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen für Bangladesch ungenaue Angaben bezüglich des Ursprungs bestimmter Fahrradteile, nämlich Rahmen, Vorderradgabeln, Lenker und Felgen, enthielten. Es stellte sich heraus, dass viele dieser Teile aus China stammten. Infolgedessen mussten 416 843 Fahrräder als Fahrräder chinesischen Ursprungs umetikettiert werden und waren somit zollpflichtig.

Durch diesen Betrug entgingen dem EU-Haushalt Einnahmen in Höhe von 12,7  Mio.  EUR. Das OLAF richtete finanzielle Empfehlungen zur Einziehung dieser Beträge an sechs Länder – Belgien, Dänemark, Deutschland, die Niederlande, Polen und das Vereinigte Königreich

Schmuggel und Fälschung von Tabakerzeugnissen

Neben der Bekämpfung von Zigarettenschmuggel in die EU, der eine ständige Bedrohung darstellt, geht das OLAF auch sehr aktiv gegen Fälscher vor, die sich auf die illegale Herstellung von Zigaretten in der EU konzentrieren.

Im Jahr  2021 wurden im Rahmen von Aktionen des OLAF insgesamt 437  Millionen illegale Zigaretten beschlagnahmt, darunter 93  Millionen Zigaretten, die in die EU geschmuggelt worden waren, 253  Millionen Zigaretten, die außerhalb der EU-Grenzen beschlagnahmt worden waren, und 91  Millionen Zigaretten, die illegal an Standorten in der EU hergestellt worden waren. Die vom OLAF gesammelten Informationen trugen zur Beschlagnahme von 372 Tonnen Rohtabak bei, der für die illegale Herstellung von Zigaretten bestimmt war. Des Weiteren ging das OLAF im Jahr  2021 weiterhin gegen den Schmuggel von Wasserpfeifentabak vor und konnte verdächtige Sendungen von über 60  Tonnen dieses Produkts identifizieren.

Durch diese Beschlagnahmen konnten Einnahmenverluste der Mitgliedstaaten in Höhe von schätzungsweise 90 Mio. EUR verhindert werden.

Infographics on cigarettes statistics
©EU

EU Ausgaben

Fragwürdige Projekte zur ländlichen Entwicklung

In diesem Fall ging das OLAF Hinweisen auf eine mutmaßliche illegale Absprache zwischen drei Unternehmen zur Begehung von Betrug bei zwei Fischereiprojekten in der Slowakei nach. Im Laufe seiner Untersuchung konnte das OLAF die größeren Zusammenhänge der Betrugsmasche rekonstruieren und die drei betroffenen Unternehmen mit weiteren 26 Projekten zur Entwicklung des ländlichen Raums in Verbindung bringen.

In jedem einzelnen Fall konnte das OLAF rekonstruieren, wie die Gruppe Vergabeverfahren zugunsten eines ihrer Mitglieder manipulierte und die Preise für gelieferte Waren und erbrachte Dienstleistungen in die Höhe trieb, um illegale Gewinne zu erzielen. Insgesamt hat die Gruppe über einen Zeitraum von fünf Jahren durch die von ihr begangenen Betrugsdelikte einen Betrag von 4,7  Mio.  EUR aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem Europäischen Fischereifonds (EFF) widerrechtlich erlangt.

Das OLAF empfahl für jedes Projekt die vollständige Einziehung der erhaltenen Finanzmittel. Darüber hinaus empfahl das OLAF den zuständigen Justizbehörden, mögliche Verstöße gegen das nationale Strafrecht in Form von Subventionsbetrug, Manipulation des öffentlichen Auftragswesens und Schädigung der finanziellen Interessen der EU zu untersuchen.

330 Mio. EUR für Renten? Aber nicht aus EU-Mitteln!

Nach einem Austausch von Informationen mit dem italienischen Rechnungshof brachte das OLAF ans Licht, dass eine italienische Region über 330 Mio. EUR aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für ein Sozialhilfesystem für einkommensschwache Rentner vorgesehen hatte. Die Initiative der Region sollte genau in dem zweimonatigen Zeitraum laufen, in dem auch der Termin der Regionalwahlen lag. Weitere Verdachtsmomente kamen auf, als bestätigt wurde, dass die Verordnungen über die Verwendung von Mitteln des ESF und des EFRE keine Bestimmungen enthielten, die eine Aufstockung des Einkommens älterer Personen, die Renten aus nationalen Sozialversicherungssystemen beziehen, zuließen.

Die Untersuchung des OLAF ergab, dass die Maßnahme, die von der Region finanziert werden sollte, darin bestand, älteren Menschen, die Sozialrenten, Sozialbeihilfen oder Altersrenten in Höhe von weniger als 1000 EUR pro Monat beziehen, finanzielle Unterstützung zu gewähren. In einem Schreiben an das OLAF erklärte die Region, dass das Programm mehrfach geändert und der für einkommensschwache Rentner vorgesehene Betrag auf 142 Mio. EUR gesenkt worden war. Die Region erklärte zudem, dass die Initiative nun nicht mehr aus Mitteln des ESF oder des EFRE, sondern aus nationalen Mitteln finanziert werden sollte. Spätere Überprüfungen durch das OLAF ergaben jedoch, dass die ursprüngliche Bekanntmachung des Programms weiterhin auf der offiziellen Website der Region einsehbar war; darin wurde darauf hingewiesen, dass die Einkommensbeihilfe für Rentner aus dem ESF und dem EFRE finanziert werde, und war noch immer der ursprüngliche Betrag von über 330  Mio.  EUR angegeben.

Da der von der Region für die Unterstützung einkommensschwacher Rentner vorgesehene Betrag nicht für eine Finanzierung aus dem ESF oder dem EFRE infrage kam und das ursprüngliche Programm noch immer auf der offiziellen Website der Region beworben wurde, gelangte das OLAF zu dem Schluss, dass ein hohes Risiko bestand, dass die an die Begünstigten gezahlten Beträge entweder aus dem ESF oder dem EFRE stammen würden. Daher richtete das OLAF eine finanzielle Empfehlung an die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (GD EMPL) der Europäischen Kommission, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass der Betrag von 331  067  557  EUR unrechtmäßig ausgegeben wird.

Außenhilfe

Sauberes Trinkwasser im Tschad

Das OLAF deckte in der Republik Tschad einen Betrug beim Bau einer rund 20 km langen Rohrleitung für die Trinkwasserversorgung auf, durch die Brunnen mit einem Trinkwasserspeicher verbunden werden sollten. Im Rahmen dieses Projekts waren 2014 zwei Aufträge vergeben worden, die vollständig aus dem Europäischen Entwicklungsfonds finanziert wurden.

Das OLAF stellte fest, dass die Rohrleitung einen Durchmesser von 250 mm statt der vorgeschriebenen 400  mm aufwies. Dies führte zu höheren Betriebskosten und hatte zur Folge, dass die Kapazität des Versorgungsnetzes angesichts des erwarteten Bevölkerungswachstums in den von der Rohrleitung versorgten Gebieten nicht mehr ausreichen würde, um den erwarteten Bedarf zu decken. Um dies zu vertuschen, wurden Dokumente gefälscht. Noch schlimmer wurde die Situation dadurch, dass der Wasserspeicher im April  2020 einstürzte, bevor er überhaupt genutzt werden konnte. Die Untersuchung ergab, dass für den Bau des Wasserspeichers Beton von minderwertiger Qualität verwendet worden war, was einer der entscheidenden Gründe für den Einsturz gewesen sein könnte. Der zuständige technische Assistent hatte es versäumt, die erforderlichen Kontrollen durchzuführen, wodurch der Betrug erleichtert oder sogar erst möglich gemacht wurde. Darüber hinaus stellte das OLAF weitere Unregelmäßigkeiten bei der Baufirma, dem für technische Unterstützung zuständigen Team sowie bei mindestens vier Einzelpersonen fest.

Das OLAF empfahl die Einziehung von fast 1,7 Mio. EUR.

Ermittlungen gegen EU-Bedienstete

OLAF hat ein einzigartiges Mandat zur Durchführung interner Untersuchungen in den EU-Organen, -Einrichtungen, -Ämtern und -Agenturen, um Betrug und Korruption zu bekämpfen.

Unzulässige Kinderzulagen und nicht genehmigte externe Tätigkeiten

Das OLAF leitete einen Fall ein, um einen Betrugsverdacht in Bezug auf einen EU-Bediensteten zu untersuchen, der mutmaßlich nicht gemeldeten externen Tätigkeiten nachgegangen war und auf der Grundlage falscher Angaben gegenüber einem EU-Organ angeblich unzulässige Kinderzulagen erhalten hatte. Das OLAF kam zu dem Schluss, dass der Bedienstete ohne Wissen des Organs als Geschäftsführer, Gründer, Eigentümer, Vorstandsmitglied und Leiter der Rechtsabteilung in drei Unternehmen tätig gewesen war. Darüber hinaus stellte das OLAF fest, dass die betreffende Person zu Unrecht Kinderzulagen erhalten hatte, indem sie gegenüber dem Organ in Täuschungsabsicht falsche Angaben über die tatsächliche Dauer ihrer Beziehung zu ihrem früheren Partner gemacht hatte.

Das OLAF schloss die Untersuchung mit einer Empfehlung an das Organ ab, geeignete disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen die betreffende Person zu ergreifen, übermittelte seine Feststellungen an die zuständige Staatsanwaltschaft, damit diese ein gerichtliches Verfahren wegen Betrugs einleitet, und sprach eine finanzielle Empfehlung aus, um die vom Organ rechtsgrundlos an die betreffende Person gezahlten Kinderzulagen wieder einzuziehen.