Staatliche Beihilfen im Agrarsektor
In diesem Kapitel finden Sie einen Überblick über die existierenden staatlichen Beihilfeinstrumente für Landwirtschaft auf Ebene der Europäischen Union (EU).
Der Wettbewerb ist ein wichtiger Wachstumsfaktor. Er ist für den Erhalt und die Stärkung des Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung. Ein freier und unverfälschter Wettbewerb ist einer der wesentlichen Grundsätze der EU. Ihre politischen Maßnahmen hinsichtlich staatlicher Beihilfen sollen Folgendes gewährleisten:
- freien Wettbewerb,
- effiziente Verteilung von Ressourcen und
- einen einheitlichen Markt in der EU.
Gleichzeitig müssen die internationalen Verpflichtungen der EU eingehalten werden.
Die EU-Rechtsvorschriften zu staatlichen Beihilfen sind im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) festgelegt. In Artikel 107 AEUV werden der Begriff der staatlichen Beihilfe und die Gründe für deren Vereinbarkeit mit dem Binnenmarkt definiert. In Artikel 108 sind die wichtigsten Verfahrensgrundsätze für das Handeln der Kommission festgelegt, um die Einhaltung der materiellen Regeln für staatliche Beihilfen durch die Mitgliedstaaten sicherzustellen
>> Konsolidierte Fassung des AEUV





















Staatliche Beihilfen in der Landwirtschaft beruhen auf drei Grundsätzen:
- Sie folgen den allgemeinen Grundsätzen der Wettbewerbspolitik.
- Sie müssen mit der Gemeinsamen Agrarpolitik und der gemeinsamen Politik der EU für die ländliche Entwicklung im Einklang stehen.
- Sie müssen die internationalen Verpflichtungen der EU einhalten, insbesondere das WTO-Übereinkommen über die Landwirtschaft.
Ausgehend davon wurden folgende Rechtsinstrumente formuliert, die lediglich für den Agrarsektor gelten:
- Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor
- Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft
- Verordnung betreffend die Anmeldeformulare
- De-minimis-Verordnung
>> Nähere Informationen zu den Rechtsinstrumenten
Die Gültigkeit dieser Instrumente endet am 31. Dezember 2013; sie werden im Zuge der Modernisierung der Beihilfenpolitik und unter Berücksichtigung der im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 für die Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung geltenden neuen Vorschriften überarbeitet. Zwischen 20/12/2012 und 20/3/2013 hat eine öffentliche Konsultation stattgefunden.
>> Nähere Informationen zur Überarbeitung der Instrumente
>> Nähere Informationen zur öffentlichen Konsultation
Die Prüfung konkreter Einzelfälle staatlicher Beihilfen im Agrarsektor ist auf Kommissionsebene Aufgabe der Generaldirektion für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.
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Staatliche Beihilfen im Agrarsektor = alle staatlichen oder aus staatlichen Mitteln stammenden Beihilfen, einschließlich der durch steuerähnliche Abgaben finanzierten Beihilfen, die im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeiten zur Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gewährt werden.
Landwirtschaftliche Erzeugnisse = Erzeugnisse, die in Anhang I des Vertrages |



