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Entscheidungen der Kommission Wichtiger Hinweis: Diese Unterlagen sind interne Kommissionsdokumente, die ausschließlich Informationszwecken dienen. Die verbindlichen Entscheidungen, auf die von dieser Seite aus verwiesen wird, betreffen Fälle, in denen die Kommission keine Einwände gegen eine staatliche Beihilfe erhebt. Leitet die Kommission das förmliche Prüfverfahren nach Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag ein oder schließt sie es ab, wird die verbindliche Entscheidung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, sobald alle Sprachfassungen vorliegen. Für bis Ende 2007
angenommene Entscheidungen finden Sie die Unterlagen hier
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Freistellungsverordnung (EG) Nr. 1857/2006 Register der staatlichen Beihilfen |
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