Geografische Angaben und traditionelle Spezialitäten
Drei EU-Gütezeichen bürgen für die Qualität hochwertiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Lebensmittel und sorgen für den angemessenen Schutz folgender Produktbezeichnungen: g. U. (geschützte Ursprungsbezeichnung), g. g. A. (geschützte geografische Angabe) und g. t. S. (garantiert traditionelle Spezialität).
Mit diesen Gütezeichen soll die Diversifizierung der landwirtschaftlichen Produktion gefördert, sollen Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung geschützt und die Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informiert werden:
- g. U.- Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geografischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren;
- g. g. A.- enge Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet. Mindestens eine der Produktionsstufen - also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung - wird im Herkunftsgebiet durchlaufen;
- g. t. S.- traditionelle Zusammensetzung des Erzeugnisses oder traditionelles Herstellungs- und/oder Verarbeitungsverfahren.
Wie kann ich herausfinden, für welche Produktbezeichnungen ein Eintrag vorliegt oder beantragt wurde?
- Informationen über alle als g. U., g. g. A. oder g. t. S. eingetragenen Produktbezeichnungen finden Sie in der DOOR-Datenbank.
Wie kann ich eine Produktbezeichnung eintragen lassen?
- Die Hersteller eines zu registrierenden Erzeugnisses müssen sich zusammenschließen und ihr Erzeugnis in einem Lastenheft spezifizieren.
- Den Antrag stellen Sie folgendermaßen:
- Als in der EU ansässiger Hersteller stellen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen nationalen Behörde: Liste der nationalen Behörden
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. Antragstellende Vereinigungen, die das einzige Dokument ausfüllen müssen, finden eine Anleitung zum Ausfüllen dieses Dokuments im Leitfaden für Antragsteller
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. - Als außerhalb der EU ansässiger Hersteller füllen Sie über DOOR eine Online-Anmeldung aus oder übermitteln der Kommission Ihren Antrag über die zuständige nationale Behörde. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die betreffende Bezeichnung in ihrem Ursprungsland geschützt ist.
- Als in der EU ansässiger Hersteller stellen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen nationalen Behörde: Liste der nationalen Behörden

Kann ich gegen die Eintragung einer Produktbezeichnung Einspruch erheben?
- Als Privatperson oder Organisation innerhalb der EU reichen Sie Ihren Einspruch bei der zuständigen nationalen Behörde ein: Liste der nationalen Behörden
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- Als Privatperson oder Organisation außerhalb der EU können Sie über DOOR online Einspruch erheben oder (gegebenenfalls über Ihre zuständige nationale Behörde) ein entsprechendes Schreiben an die Kommission richten.
Wer ist für Kontrollen zuständig?
- Authorities/control bodies ensuring the respect of specifications: see the authority/body responsible for each product in DOOR
- Competent authorities on the marketplace: see the list
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Gibt es Werbekampagnen, um die Gütezeichen bekannter zu machen?
Es gibt private Werbekampagnen. Einige von ihnen werden von der EU-Kommission kofinanziert.
Übersicht nach Ländern
Belgien
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- Tschechische Republik
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- Dänemark
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- Deutschland
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- Griechenland
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- Spanien
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- Frankreich
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- Irland
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- Italien
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- Luxemburg
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- Niederlande
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- Österreich
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- Portugal
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- Vereinigtes Königreich
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- EU 27
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Übersicht nach Produktgruppen
Frischfleisch
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- Fleischerzeugnisse
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- Käse
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- Sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs
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- Fette
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- Obst, Gemüse und Getreide
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- Andere unter Anhang I fallende Erzeugnisse
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- Bier
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- Wässer
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- Backwaren, Süsswaren ...
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Weitere Informationen
- Background note: "1000th quality food name registered" (15/02/2011)
- Newsletter: "Landwirtschaftliche Erzeugnisse mit g.U. oder g.g.A.: Mehr als 800 Produkte und ein Umsatz von 14,2 Mrd. EUR"
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(2010) - Fact Sheet: "European policy for quality agricultural products"
(2007)



