Pressemitteilungen

In diesem Kapitel finden Sie:

Pressemitteilungen

Durch einen Klick auf eine Pressemitteilung erhalten Sie die neuesten Nachrichten zum ökologischen Landbau in der EU.

Neue Verordnung zur biologischen Produktion

Neue Vorschriften der EU zur Aquakultur treten am 1. Juli 2010 in Kraft

Die neuen Vorschriften für biologische Aquakultur und Meeresalgen wurden durch qualifizierten Mehrheitsentscheid des ständigen Ausschusses für ökologische/biologische Produktion verabschiedet. Die endgültige Fassung wird in der zweiten Julihälfte von der Kommission förmlich angenommen. Bis zum Geltungsbeginn am 1. Juli 2010 ist für die Zertifizierung von Aquakultur- und Meeresalgen-Produkten ausreichend Zeit, um sie mit dem neuen EU-Bio-Logo auf den Markt bringen zu können.

Neue Verordnung zur ökologischen/biologischen Produktion, gültig ab 1. Januar 2009

Seit dem 1. Januar 2009 müssen Landwirte, Verarbeiter, Großhändler, Kontrollgremien und Aufsichtsbehörden sowie die zuständigen Behörden in jedem EU-Mitgliedstaat neu gefasste Bio-Rechtsvorschriften beachten.

Kurzer Überblick mit Links zur neuen EU-Gesetzgebung für die Produktion, Kontrolle und Kennzeichnung von biologischen Erzeugnissen

  • Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 die zwischenzeitlich novelliert wurde durch:
  • Verordnung (EG) Nr. 967/2008 des Rates vom 29. September 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen

In der Verordnung setzt die Kommission die obligatorische Verwendung des EU-Prüfsiegels für biologisch kontrollierte Produkte auf allen vorverpackten Produkten aus ökologischem/biologischem Anbau sowie den Hinweis auf den Ursprung der landwirtschaftlichen Inhaltsstoffe aus, deren Angabe zusätzlich zum Prüfsiegel bis zum 1. Juli 2010 erforderlich war.

Detaillierte Regeln zu ökologisch/biologisch kontrolliertem Anbau, der Verarbeitung, dem Vertrieb, der Kennzeichnung und zu Kontrollmechanismen sind im Rahmen der folgenden EG-Verordnung berücksichtigt worden:

  • Die Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission vom 5. September 2008 gibt detaillierte Anweisungen zur Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über dier ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle.

Diese Verordnung wurde zwischenzeitlich durch neue Vorgaben zur ökologischen/biologischen Hefeherstellung ersetzt:

  • Verordnung (EG) Nr. 1254/2008 der Kommission vom 15. Dezember 2008 sowie die Verordnung Nr. 889/2008 mit detaillierten Anweisungen für die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle.

Neue Regelungen über biologische Aquakultur und Seetang folgen demnächst.

Zur Umsetzung der neuen Import-Regeln:

  • Verordnung (EG) Nr. 1235/2008 der Kommission vom 8. Dezember 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates hinsichtlich der Regelung der Einfuhren von biologischen Erzeugnissen aus Drittländern

wurde ebenso verabschiedet wie: