Milch und Milchprodukte
Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 9. Dezember 2010 zu Vertragsbeziehungen im Milchsektor zielt darauf ab, die Stellung von Milcherzeugern in der Milchversorgungskette zu festigen und den Sektor auf eine stärker am Markt orientierte und nachhaltige Zukunft vorzubereiten.
Die Kommission hat außerdem einen Bericht zum Milchmarkt im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Milchquotenregelung angenommen.
Der "Milchpaket"-Vorschlag
Inhalt
Der Vorschlag der Europäischen Kommission zu Vertragsbeziehungen im Milchsektor zielt darauf ab, die Stellung von Milcherzeugern in der Milchversorgungskette zu festigen und den Sektor auf eine stärker am Markt orientierte und nachhaltige Zukunft vorzubereiten. Der Vorschlag sieht schriftliche Verträge zwischen Milcherzeugern und milchverarbeitenden Betrieben vor. Außerdem wird es ermöglicht, die Bedingungen solcher Verträge über Erzeugerorganisationen kollektiv auszuhandeln, so dass die Milcherzeuger über eine ähnlich starke Verhandlungsposition verfügen wie die milchverarbeitenden Betriebe, und besondere EU-Vorschriften für Branchenverbände und maßnahmen sollen die Markttransparenz erhöhen.
Dem Vorschlag entsprechend sollen die Maßnahmen bis 2020 laufen und in diesem Zeitraum zwei Zwischenprüfungen durchgeführt werden.
Die Begrenzung der kollektiven Verhandlungen auf eine angemessene Größe und andere besondere Schutzmaßnahmen sollen sicherstellen, dass die Verhandlungsmacht von Milcherzeugern gestärkt wird, während gleichzeitig der gesunde Wettbewerb erhalten und die Interessen der KMU gewahrt bleiben.
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Hintergrund
Die hochrangige Expertengruppe "Milch" wurde in der Folge der Milchkrise 2008/09 eingerichtet, um mittel- und langfristige Maßnahmen zur Stabilisierung des Markts und des Einkommens der Erzeuger sowie zur Verbesserung der Transparenz zu untersuchen. Die Expertengruppe fand erhebliche Ungleichgewichte in der Versorgungskette, eine zunehmend konzentrierte Industrie, der viele einzelne, weit verstreute Milcherzeuger gegenüberstehen, und eine ungleichmäßige Verteilung des Mehrwerts. Diese Situation hat zu einem Verlust an Transparenz, Verkrustungen des Marktes und Problemen bei der Preisweitergabe in der Kette geführt.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen ergeben sich aus den Empfehlungen der hochrangigen Expertengruppe die vom Ratsvorsitz in seinen Schlussfolgerungen vom 27. September 2010 befürwortet wurden.
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Was geschieht weiter?
Im Anschluss an eine Diskussion der Vorschläge im Rat der Landwirtschaftsminister und im Europäischen Parlament und nach einer Verabschiedung durch diese Institutionen kann für 2012 mit einem Inkrafttreten gerechnet werden.
Der Bericht über das Auslaufen der Milchquotenregelung
Die Kommission hat außerdem einen gesonderten Bericht über die Lage auf dem Milchmarkt und die sich daraus ergebenden Bedingungen für das Auslaufen der Milchquotenregelung angenommen. Nur drei Mitgliedstaaten (DK, NL, CY) haben 2009/2010 ihre Quoten überschritten und der Milchquotenpreis liegt inzwischen sehr niedrig bzw. in manchen Mitgliedstaaten bereits bei Null, daher kommt der Bericht zu dem Schluss, dass in der überwältigenden Mehrheit der Mitgliedstaaten die Vorbereitungen zur sanften Landung planmäßig verlaufen.
Unter diesen Umständen gibt es nach dem Bericht keinen Grund, den Gesundheitscheck hinsichtlich der stufenweisen Steigerung der Quoten und dem Ende der Quotenregelung am 1. April 2015 zu überdenken.
Um der Quotenabschaffung weiter den Weg zu bereiten, regt die Kommission dazu an, gemeinsame Sitzungen mit den Sachverständigen des Verwaltungsausschusses für die einheitliche GMO zusammen mit der Beratungsgruppe „Milch“ zu organisieren, um die Marktentwicklungen und -aussichten zu prüfen.
Ein zweiter Bericht ist für 2012 geplant.
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