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Saatgut   Linie  

Landwirtschaftliche Märkte: Saatgut

Allgemeines

In fast allen Mitgliedstaaten wird Saatgut erzeugt. Zu den größten Erzeugern gehören Dänemark, Frankreich, Deutschland, Spanien und Italien.

Saatgut wird im Allgemeinen in Sortengruppen aufgeteilt. Diese vier Gruppen sind:

  1.  "Ceres"-Saaten (“Triticum spelta” (Dinkel) und “Oriza sativa l.” (Reis))
  2. "Oleagineae"-Saaten (Flachs, Hanf)
  3. "Gramineae"-Saaten (Wiesenlieschgras, Wiesenschwingel, Hühnerhirse, Taumellolch)
  4. "Leguminosae"-Saaten (Erbsen, Klee, Bohnen)

Die Erzeugung zertifizierten Saatguts in den 27 EU-Mitgliedstaaten betrag ungefähr 365 000 Tonnen, davon ungefähr 78 000 Tonnen Reissaat, 10 000 Tonnen Flachs- und Hanfsaat und ungefähr 275 000 Tonnen Futtermittelsaat.

Die im Jahr 2007 für die Erzeugung von Saatgut genutzte landwirtschaftliche Anbaufläche in den 27 EU-Staaten beträgt ungefähr 400 000 Hektar.

Verordnung des Rates

Die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates über eine gemeinsame einheitliche Organisation der Agrarmärkte (GMO)ersetzt seit dem 1. Juli 2008 die Verordnung Nr. 1947/2005 [pdf]  über die gemeinsame Marktorganisation für Saatgut und behandelt die Arten des für das Säen bestimmten Saatguts , wie in Artikel 1 der genannten Verordnung festgelegt. 

Ferner umfasst die Verordnung des Rates Bestimmungen zu folgenden Themen:

  • Handel mit Saatgut mit Drittländern, einschließlich der Möglichkeit eines Einfuhrlizenzschemas,
  • Störungsklausel,
  • allgemeine Bestimmungen hinsichtlich staatlicher Beihilfen einschließlich einer besonderen Beihilfebestimmung für Finnland,
  • Verwaltungsausschuss für Saatgut und
  • Mitteilung von Informationen an die Kommission.

Reformierung des Programms

Auch der Saatgutsektor wurde durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beeinflusst, wie in der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates erläutert [konsolidierte Fassung]. Die Mitgliedstaaten haben seither die Möglichkeit, entweder weiterhin eine an die Erzeugung von Saatgut pro Sorte gekoppelte Stützung durchzuführen oder aber die Mittelausstattung des Saatgutsektors vollständig zu entkoppeln und den Saatgutsektor in das Schema der Betriebsprämienregelung einzugliedern. Die vollständige Entkopplung der Stützung ermöglicht es den Erzeugern, zu anderen Nutzpflanzen zu wechseln und dabei über ein geregeltes Einkommen zu verfügen.

 

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Rechtsgrundlage:

Geltendes Gemeinschaftsrecht

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Eine einheitliche gemeinsame Marktorganisation

Verwaltungsausschuss

Verwaltungsausschuss für Saatgut(archivierte Sitzungsprotokolle)

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Statistiken:

- Produktion (pdf fr)
- Bestände (pdf fr)
- Flächen (pdf fr)
- Preise (pdf fr)

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Bericht der Kommission an den Rat über die Wirkungen der Beihilfen, die Finnland für bestimmte Mengen Saatgut bzw. für bestimmte Mengen Getreidesaatgut gewähren darf / Vorschlag für eine
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1947/2005 hinsichtlich der von Finnland
gewährten einzelstaatlichen Beihilfen für Saatgut bzw. Getreidesaatgut - KOM(2007) 323 endgültig, 13/06/2007 [pdf]

Anhänge (Arbeitsdokument der Kommissions-dienststellen) [pdf en]


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