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Schweinefleisch

Eine Neufassung des folgenden Textes ist in Vorbereitung

Ziele

Mit der Verordnung wurde eine gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch eingeführt, die durch die Festlegung einer Preisregelung und der Vorschriften für den Handel mit Drittländern die Märkte stabilisieren und den betreffenden Landwirten einen angemessenen Lebensstandard gewährleisten soll.

Geltungsbereich

Lebende Tiere, ausgenommenen reinrassige Zuchttiere, und Schweinefleischerzeugnisse (Fleisch und Verarbeitungserzeugnisse).

Preisregelung

Um Initiativen der beteiligten Berufsstände und Berufsverbände zu fördern, die darauf ausgerichtet sind, die Anpassung des Angebots an die Erfordernisse des Marktes zu erleichtern, können Gemeinschaftsmaßnahmen getroffen werden.

  • Grundpreis

    Der Grundpreis für geschlachtete Schweine beträgt 1 509,39 EUR/t. Er bezieht sich auf die Standardqualität der Klasse E bei einem Schlachtkörpergewicht von 60 bis 120 kg und der Klasse R bei einem Schlachtkörpergewicht von mehr als 120 kg.

  • Interventionsmaßnahmen

    Um einen erheblichen Preisrückgang zu verhindern oder zu mildern, kann die Kommission Beihilfen für die private Lagerhaltung oder Ankäufe durch die Interventionsstellen beschließen.

    Liegt der gemeinschaftliche Marktpreis, gewogen mit einem Koeffizienten, der die Größe des Schweinebestands der einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt, niedriger als 103% des Grundpreises, so können Interventionsmaßnahmen beschlossen werden.

    Die öffentliche Intervention wurde seit rund 20 Jahren nicht mehr in Anspruch genommen.

Regelung des Handels mit Drittländern

  • Erteilung von Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen

    Einfuhren und Ausfuhren können an die Erteilung von Einfuhr- bzw. Ausfuhrlizenzen gebunden werden.

  • Gemeinsamer Zolltarif

    Für Schweinefleischerzeugnisse gelten die Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs.

  • Einfuhren

    Droht der Gemeinschaftsmarkt durch Einfuhren gestört zu werden, so können zusätzliche Einfuhrzölle erhoben werden. Diese Zusatzzölle werden zur Zeit jedoch nicht angewendet.

  • Einfuhrzollkontingente

    Die Kontingente werden auf der Grundlage von Anträgen, die die betreffenden Marktteilnehmer alle drei Monate einreichen, zugeteilt. Sie unterliegen einer Einfuhrlizenzregelung.

  • Abschaffung von Einfuhrabgaben

    Ein anhaltender Preisanstieg auf dem Markt der Europäischen Union kann eine vollständige oder teilweise Aussetzung der Einfuhrabgaben zur Folge haben.

  • Ausfuhren

    Um die Ausfuhr der Erzeugnisse aus der Gemeinschaft zu ermöglichen, können Erstattungen gewährt werden. Die Erstattungen können an die Erteilung einer Ausfuhrlizenz gebunden werden.

  • Verarbeitung

    Die Inanspruchnahme der Regelung des aktiven Veredelungsverkehrs kann ausgeschlossen werden.

  • Handelshemmnisse

    Im Handel mit Drittländern sind die Erhebung von Abgaben mit gleicher Wirkung wie Zölle sowie mengenmäßige Beschränkungen oder Maßnahmen gleicher Wirkung verboten.

  • Schutzmaßnahmen

    Bei drohenden Störungen des Gemeinschaftsmarktes durch Einfuhren oder Ausfuhren können Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Sonstige Bestimmungen

  • Tierseuchen

    Im Falle von Tierseuchen und damit verbundenen Handelsbeschränkungen können Sondermaßnahmen zur Stützung des Marktes getroffen werden.

  • Staatliche Beihilfen

    Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen der Verordnung sind die Vertragsbestimmungen über staatliche Beihilfen auf den Schweinefleischsektor anzuwenden.

  • Mitteilung

    Die Mitgliedstaaten und die Kommission teilen sich gegenseitig die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Angaben mit.

  • Ausschussverfahren

    Bei der Durchführung dieser Verordnung wird die Kommission von einem Verwaltungsausschuss für Schweinefleisch unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem ein Vertreter der Kommission den Vorsitz führt.


Schlüsselinformationen
Durchschnittlicher Preis in der EU für geschlachtete Schweine (€/100 kg)
2007:
2006:
2005:
2004:
135.2 (EU 27)
145,3
139,1
138,4 (EU 25)
Erzeugung (Mio. t)
2008:
2007:
2006:
2005:
2004:
22,4
22,8 (EU 27)
21,3
21,1
21,2 (EU 25)
Ausfuhren (Mio. t)
2007:
2006:
2005:
2004:  
1,894
2,077
1,930
1,830
Einfuhren (t)
2007:
2006:
2005:

2004:
43 119 (EU 27)
32 231
21 717
43 773
Pro-Kopf-Verbrauch (kg)
2007:
2006:
2005:

2004:
43.9 (EU 27)
43,0
42,7
43,2 (EU 25)
Selbstversorgungsgrad (%)
2007:
2006:
2005:
2004:
106.9 (EU 27)
108.2
107,6
107,0 (EU 25)


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Preise:
Schlachtkörper [pdf] [xls]

Statistisches Handbuch für die Prüfung von Schweineklassifizierungs-methoden [pdf en]

Verwaltungsausschuß en


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