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Die Entwicklung im Hopfensektor
Die gemeinsame Marktordnung im Hopfensektor (Verordnung
(EG) Nr. 1234/2007 des Rates, die seit dem 1. Juli 2008
die
Verordnung (EG) Nr. 1952/2005 des Rates ersetzt – GMO
Hopfen) betrifft drei Produktgruppen:
- Hopfendolden, frisch oder getrocknet (KN-Code 1210 10)
- Hopfen, gemahlen oder in Form von Pellets (KN-Code 1210 20)
- Hopfenauszüge (KN-Code 1302 13)
Im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Hopfen sind die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen des Hopfensektors die Zertifizierung, die Erzeugergemeinschaften, die Anbauverträge und die Einfuhren.
Seit dem 1. Januar 2005 ist die auf 480€/ha festgelegte Erzeugerbeihilfe in die Betriebsprämienregelung integriert.
Produktion – Vermarktung
Hopfen wird in der EU-27 von 3.100 Betrieben auf insgesamt 30.000ha angebaut, d.h. auf 60% der gesamten Weltanbaufläche. Die wichtigsten Erzeugermitgliedstaaten sind Deutschland, die tschechische Republik, Polen, das Vereinigte Königreich, Slowenien und Frankreich.
Hopfen wird in 14 der 27 Mitgliedstaaten der Union erzeugt, wobei ungefähr 18 000 ha auf Deutschland entfallen, das sind 60 % der Hopfenanbaufläche der EU und rund ein Drittel der Weltanbaufläche.
Außerhalb der EU verringern sich die Hopfenanbauflächen in letzter Zeit, vor allem in den Vereinigten Staaten, dem nach Deutschland zweitwichtigsten Hopfenproduzenten weltweit.
Die Flächenreduzierung hängt vor allem mit dem ansteigenden Gehalt an Alphasäuren zusammen, dem im Hopfen enthaltenen Bitterstoff, der dem Bier seinen typischen bitteren Geschmack verleiht
In der EU-27 werden ungefähr 50 000 Tonnen Hopfen jährlich produziert. Der Alphasäureertrag übersteigt regelmäßig 4 500 Tonnen.
Weltweit beträgt die Hopfenerzeugung rund 100 000 Tonnen d.h. ca. 9.000 Tonnen Alphasäure, was für die Biererzeugung, die mit 1 850 Mio. hl veranschlagt wird, zu viel ist. Die Nachfrage wird bei 4,1 g/hl Bier auf 8 000 t Alphasäure geschätzt. Diese Hopfungsquote variiert je nach Biertyp und insbesondere nach Bitterkeit und verwendeter Hopfensorte. Infolge des technischen Fortschritts und der stärkeren Vorliebe der Verbraucher für weniger bittere Biere nimmt die Hopfungsquote von Jahr zu Jahr ab (1995 lag sie noch bei 6,3 g Alphasäure/hl).
Trotz einer weltweit steigenden Bierproduktion (+30% zwischen 1995 und 2008) steigt der Bedarf an Alphasäure nur wenig an. Aufgrund eines momentan die Nachfrage übersteigenden Angebotes gehen die durchschnittlichen Vertragspreise und die auf dem freien Markt (Spotpreise) seit 2009 zurück.
Außenhandel
Die EU ist traditionell Nettoexporteur von Hopfen. In den letzten Jahren lag der Ausfuhrüberschuss bei etwa 20 000 t Hopfendoldenäquivalent [100 kg Hopfenpulver = 110 kg Hopfendolden; 100 kg Hopfenauszüge = 350 kg Hopfendolden]. Die EU und besonders Deutschland ist dabei eine Drehscheibe für den Welthopfenmarkt.
Die EU-Ausfuhren erfolgen zumeist in Form von gemahlenem Hopfen oder Hopfenpellets (KN-Code 1210 20). Der Hauptabnehmer ist Russland, gefolgt von den Vereinigten Staaten und Japan.
Alle Mitgliedstaaten der EU, die Hopfen erzeugen, sind, mit Ausnahme eines einzigen, Mitglied der CICH-IHB (Comité International pour la Culture du Houblon – Internationales Hopfenbaubüro), das den Informationsaustausch zwischen den Erzeugern einerseits und dem Handel und den Brauereien andererseits fördern soll.
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Statistiken
zur Produktion:
Bericht der Kommission über die Erzeugung und Vermarktung von Hopfen:
Ernte 2011:
[Tabellen pdf]
Ernte 2010:
[Tabellen pdf]
Ernte 2009:
[Tabellen pdf]
Ernte 2008:
[Tabellen pdf]
Ernte 2007-2006-2005:
[Tabellen pdf]
Ernte 2004:
[Tabellen pdf]
Ernte 2003:
[Tabellen pdf]
Ernte 2002:
[Tabellen pdf]
Ernte 2000-2001:
[Tabellen pdf]
Bericht der Kommission an den Rat über die Entwicklung des Hopfensektors [KOM(2003) 571 endgültig] [pdf]
Berichtigungen und Zusätze zum Bericht KOM(1999) 635 vom 30.1.1999 [pdf]
Verzeichnis der anerkannten Hopfenerzeuger-
gemeinschaften und ihrer Vereinigungen [pdf]
Ebenfalls verfügbar in:
Liste der Hopfenanbauorte [ pdf]
Liste der Zertifizierungsstellen von Hopfen und ihrer Kennzahlen
[ pdf]
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG)
Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 [pdf]
Geltendes Gemeinschaftsrecht
Eine einheitliche gemeinsame Marktorganisation
Verwaltungsausschuß 
Verwaltungsausschuß für Hopfen -
Archiv 
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