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Rindfleisch   Vertikallinie  

Rindfleisch

Eine Neufassung des folgenden Textes ist in Vorbereitung

Ziel

Als Teil der Agenda 2000 hat der Europäische Rat auf dem Berliner Gipfel im März 1999 die Reform der Marktorganisation für Rindfleisch beschlossen. Die Reform sieht marktregulierende Maßnahmen vor, die darauf ausgerichtet sind, die Märkte zu stabilisieren, der Landbevölkerung einen angemessenen Lebensstandard zu sichern, den Rindfleischverbrauch in der Gemeinschaft zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der Erzeugnisse dieses Sektors auf dem Weltmarkt zu verbessern. Die Reformmaßnahmen betreffen insbesondere die Direktzahlungen an die Erzeuger sowie die Beihilfen zur privaten und zur öffentlichen Lagerhaltung.

Marktverwaltung

Um auf dem europäischen Markt wieder ein Gleichgewicht herzustellen, wurde eine schrittweise Kürzung der Marktstützung um 20% beschlossen. Diese Kürzung wird durch ein umfassendes System von Direktzahlungen an die Erzeuger ausgeglichen. Ferner wurde der Interventionspreis ab Juli 2002 durch einen Grundpreis von 2224 EUR/Tonne ersetzt. Zahlungen für die private Lagerhaltung können gewährt werden, wenn der durchschnittliche Preis auf dem Gemeinschaftsmarkt weniger als 103% dieses Grundpreises beträgt. Im Rahmen der Reform ist auch eine sogenannte "Sicherheitsnetzregelung" vorgesehen, die eine öffentliche Intervention ermöglicht, wenn der durchschnittliche Marktpreis für Jungbullen oder Ochsen unter 1560 EUR/Tonne sinkt. Auf seiner Tagung im März 1999 hat der Europäische Rat die Kommission aufgefordert, die Situation auf dem Rindfleischmarkt zu überwachen und die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Im Rindfleischsektor wurden nach der letzten BSE-Krise und der MKS-Krise neue Sondermaßnahmen getroffen, um den Angebotsüberhang infolge der rückläufigen Nachfrage zu verringern und das Verbrauchervertrauen in die höheren Sicherheitsstandards für Rindfleisch aus der EU wieder herzustellen. Dies hat dazu geführt, dass sich der Gemeinschaftsmarkt im Laufe des Jahres 2001 stabilisiert hat und eine deutliche Erholung der Erzeugung und des Verbrauchs festzustellen ist.

Direktbeihilfen an Erzeuger

Angesichts der Verschiedenartigkeit der Haltungsbetriebe in der Europäischen Union umfassen die im Rahmen der Reform "Agenda 2000" eingeführten Direktzahlungen an die Landwirte seit dem 1. Januar 2000 unterschiedliche Arten von Direktbeihilfen:

  • Beihilfen zum Ausgleich von Interventionspreiskürzungen (Sonderprämie für männliche Rinder und Schlachtprämie);
  • Beihilfen zur Einkommensstützung von Erzeugern, die auf die Rindfleischerzeugung spezialisiert sind (Prämie zur Erhaltung der Mutterkuhbestände);
  • Beihilfen als Anreiz für extensive Haltungsmethoden (Extensivierungsprämie);
  • Beihilfen zur Unterstützung von Erzeugern in benachteiligten Gebieten oder in Mitgliedstaaten, die stark auf die Rindfleischerzeugung spezialisiert sind (zusätzliche Mutterkuhprämie);
  • Beihilfen zur ganzjährigen Stabilisierung des Marktes (Saisonentzerrungsprämie);
  • Beihilfen, die es den Mitgliedstaaten gestatten, spezifische Produktionssysteme zu fördern (zusätzliche Zahlungen).

Auch wenn bereits viel für eine zunehmende Extensivierung der Rindfleischerzeugung getan wurde, wobei als wichtigster Punkt die Neugestaltung der Extensivierungsprämie im Rahmen der Agenda 2000 zu nennen ist, basiert die GMO immer noch generell auf Politikinstrumenten, die den Anreiz für intensive Produktionssysteme weniger stark reduziert haben als gewünscht.

Die Kommission hat deshalb im Rahmen der neuen GAP-Reform vorgeschlagen, die tierbezogenen Zahlungen von der Produktion zu entkoppeln und sie durch eine einzige betriebsbezogene Einkommenszahlung auf der Grundlage der historischen Prämienansprüche zu ersetzen. Zusammen mit wirkungsvolleren Cross-compliance-Bestimmungen, einschließlich von Verpflichtungen in Bezug auf die Bewirtschaftung der Flächen, sollte dies die Anreize für eine intensive Produktion verringern und zu einem besseren Marktgleichgewicht beitragen. Die Entkoppelung der Direktbeihilfen könnte infolge der Entwicklung von extensiveren Produktionssystemen eine Verringerung der Rindfleischerzeugung und damit einhergehend einen Anstieg der Marktpreise zur Folge haben. Dies wiederum würde sich positiv auf das Einkommen der Erzeuger auswirken.

Sonstiges

Die Rindfleischausfuhren hängen noch stark von Exporterstattungen ab, auch wenn kleine Mengen ohne Erstattungen ausgeführt werden. Rund ein Sechstel dieser subventionierten Ausfuhren sind Lebendvieh. Die Art, wie diese Ausfuhren erfolgen, gibt Anlass zu Besorgnis, was die Einhaltung der Standards in den Bereichen Tiergesundheit und Tierschutz anbelangt. Die Kommission hat daher die Bedingungen, unter denen Ausfuhrsubventionen für Lebendvieh gewährt werden können, strikter gefasst und die Kontrollen entsprechend verschärft.

Rund zwei Drittel des Rindfleischs in der EU stammt direkt oder indirekt von Milchkuhbeständen. Diese starke Koppelung an den Rindfleischsektor bedeutet, dass das Fleisch von Milchvieh weitere 10 % zur landwirtschaftlichen Gesamterzeugung beiträgt. In diesem Kontext sind die Entwicklungen in der Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse für den Rindfleischsektor von besonderer Bedeutung.

 

 

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Preise:
- Schlachtkörperpreise
- Lebendpreise

Bericht über die Durchführung der Bestimmungen zur Herkunftssicherung und Etikettierung von Rindfleisch (04/2004) [pdf]

Verwaltungsausschuß en


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