Informationsmaßnahmen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (Haushaltslinie 05 08 06)
WICHTIGE HINWEISE
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Überblick
Die Europäische Kommission kofinanziert Informationsmaßnahmen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik, die insbesondere folgende Ziele haben:
- Einerseits die Erläuterung und andererseits die Durchführung und Entwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik,
- Förderung des europäischen Landwirtschaftsmodells und Aufklärung über seine Funktionsweise,
- Information der Landwirte und anderen Akteure des ländlichen Raums,
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Probleme und Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik.
Ein Antrag kann nur im Rahmen eines Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen, die einmal im Jahr (vor dem 31. Oktober) veröffentlicht werden, und nur von Personen eingereicht werden, die seit mindestens zwei Jahren in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union niedergelassen sind.
Rechtsgrundlage
- In der Verordnung (EG) Nr. 814/2000





















des Rates vom 17. April 2000 über Informationsmaßnahmen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik sind Art und Inhalt der Maßnahmen festgelegt, die aus der Haushaltslinie 05 08 06 finanziert werden können. - In der Verordnung (EG) Nr. 2208/2002





















der Kommission vom 12. Dezember 2002 geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1820/2004





















der Kommission vom 20. Oktober 2004werden die Durchführungsbestimmungen der Verordnung (EG) des Rates Nr. 814/2000 festgelegt - Die Haushaltsordnung





















[Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften], geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006





















des Rates vom 13. Dezember 2006.
Zuschüsse für 2013
Bis zum 30/11/2012 können Zuschussanträge für Informationsmaßnahmen vom 01/04/2013 bis zum 31/03/2014 eingereicht werden.
Interessierte Organisationen werden gebeten, den Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen 2012/C 223/04 ![]()





















, in der die prioritären Maßnahmen und der Zeitplan für die Einreichung der Anträge für 2013 festlegt sind, sowie dessen Berichtigung 2012/C 330/11 ![]()





















vom 27/11/2012 zu lesen.
Formulare
Für alle Zuschussanträge sind die zu diesem Zweck vorgesehenen Formulare zu verwenden (zum Herunterladen):
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Antrag auf Gewährung
[267 KB]
(überarbeitet am 22/10/2012) eines Zuschusses für Informationsmaßnahmen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik -
Ausgabentabelle
[108 KB]
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Einnahmentabelle
[21 KB]
- Formular mit den Finanzangaben (auszufüllen für das Land, in dem das Bankkonto eröffnet wurde)
- Formular mit Angaben zur Identität der juristischen Person (Bitte verwenden Sie die relevante juristische Identität für das Land, in dem die juristische Person eingetragen ist)
Bei der Schätzung der Ausgaben sind die Antragsteller gehalten, die Vorschriften in Anhang IV des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen („Aufstellung des Finanzierungsplans“) zu beachten. Siehe auch "Von der Kommission genehmigte Aufenthaltskosten (Hotel)"
[10 KB]
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Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen
[37 KB]
zur Vorbereitung eines Zuschussantrags
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Fragen und Antworten 1
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Fragen und Antworten 2
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Fragen und Antworten 3
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Fragen und Antworten 4
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Fragen und Antworten 5
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Beispiel für einen ordnungsgemäß aufgestellten Finanzierungsplan
Das Bewertungsverfahren für das Haushaltsjahr 2013 endet voraussichtlich am 28/02/2013. Die Antragsteller werden daher gebeten, sich vor dem oben genanten Zeitpunkt weder telefonisch noch schriftlich mit Fragen in Bezug auf die Bewertung ihres Antrags an die Kommission zu wenden.
Die ausgewählten Anträge sind Gegenstand einer zwischen der Kommission und den Begünstigten geschlossenen Vereinbarung (in Kürze verfügbar) über die Rechte und Pflichten, die sich aus der Kommissionsentscheidung über die Zuschussgewährung ergeben.
ENTWURF der Muster-Zuschussvereinbarung
Die Muster-Zuschussvereinbarung für Maßnahmen von Alleinbegünstigten wird zur Zeit an die neue Haushaltsordnung (HO) und ihre Anwendungsregeln (AR) angepasst, die zum 1. Januar 2013 in Kraft treten dürften.
Nähere Informationen zur neuen Haushaltsordnung und ihren Anwendungsregeln
Ausschließlich zu Informationszweckenist an dieser Stelle ein Entwurf der Muster-Zuschussvereinbarung veröffentlicht. Beachten Sie bitte, dass die allgemeinen Bedingungen dieses Entwurfs sich auf die Muster-Zuschussvereinbarung für Maßnahmen von mehreren Begünstigten beziehen. Die Version für Alleinbegünstigte wird so bald wie möglich verfügbar sein.
Kontakt: AGRI-GRANTS@ec.europa.eu
Zuschüsse für 2012
Informationen für Unterzeichner von Zuschussvereinbarungen 2012: auszufüllende Dokumente – technischer und finanzieller Abschlussbericht
Bei der Erstellung des Abschlussberichts über die Umsetzung von Informationsmassnahmen, für die ein Zuschuss nach Verordnung (EG) No 814/2000 geleistet wurde, sind von den Begünstigten die folgenden Formulare zu verwenden:
Hinweise
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für die Erstellung eines finanziellen Abschlussberichts.
In früheren Haushaltsjahren gewährte Zuschüsse



