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A

Abatimento

Abgaben

Absatzförderungspolitik

Acquis communautaire

Ad-valorem-Zoll (Wertzoll)

Afrikanische, karibische und pazifische Staaten (AKP-Staaten)

Agenda 2000

Aggregiertes Stützungsmaß

Agrarumweltzahlungen

Alles außer Waffen (AAW)

Allgemeines Präferenzsystem

Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT)

Am wenigsten entwickelte Länder (LDC)

Artikel 68

Aufforstung

Ausfuhrerstattungen

Ausfuhrkredite

Ausfuhrwettbewerb

Ausgleichszulagen

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B

Bedürftige

Beibehaltung der Kopplung

Beihilfe für die private Lagerhaltung

Benachteiligte Gebiete

Beratungsgruppen

Berufungsgremium

Betriebsberatungssysteme

Betriebsprämien

Betriebsprämienregelung

Biodiesel

Biologisch Vielfalt

Bioenergie

Bioethanol

Biogas

Biokraftstoff

Biokraftstoffe der ersten Generation

Biokraftstoffe der zweiten Generation

Biomasse

Boxen

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C

Cross-compliance

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D

De-Minimis-Regel

Direktzahlungen

Doha-Entwicklungsagenda

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E

Energiepflanzen

EAGFL

EGFL

ELER

Entkopplung

Ernährungssicherheit

Erzeugerorganisation (EO)

EU

Euro

Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft

Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

Europäischen Union

Extensivierung

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F

Finanzielle Vorasschau

Flächenstilllegung

Flächenzahlungsregelung

Friedensklausel

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G

GAP

GATT

Gemeinsamen Agrarpolitik

Gemeinsame Marktorganisationen

Genetisch veränderter Organismus

Gesundheitscheck

GMO

Guten Landwirtschaftlichen Praxis

Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand (GLÖZ)

GVO

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I

Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen

INLB

Inländerbehandlung

Instrument für Heranführungshilfe

Integriertes Verwaltungs und Kontrollsystem

IVKS

Interventionskäufe

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K

Klimawandel

Koexistenz

Konsolidierte Zölle

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L

Landwirt

Landwirtschaftliche Kulturpflanzen

Leader

Leader-Schwerpunkt

Lebensmittelsicherheit

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M

Markstützung

Marktzugang

Mechanismus zur Haushaltsdisziplin

Meistbegünstigungsklausel

Mitenscheidung

Modulation

Multifunktionalität

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N

Nachhaltige Entwicklung

Nationale Obergrenzen

Natura 2000

Nicht handelsbezogene Anliegen

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O

Öffentliche Güter und Dienstleistungen

Öffentliche Lagerhaltung

Ökologischer Landbau

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P

Panel

Pfeiler der GAP

Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums

POSEI

Präferenzerosion

Prämie

Produktionsquoten

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Q

Qualitätspolitik

Qualitätssysteme

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R

Rechnungsabschluss-
verfahren

Regionalpolitik

Regionen in äusster Randlage

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S

SAPARD

Schwerpunkte der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums

Sicherheitsnetzpreis

Sonder- und Vorzugsbehandlung

Spezielle Schutzklausel

Spezifische Zölle

Staatliche Beihilfen

Streitbeilegungsgremium

Stresa Conference

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T

Teilentkopplung

Tierschutz

Transparenz

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U

Übereinkommen über Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen

Übereinkommen über die Landwirtschaft

Uruguay Round

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V

Vereinfachung

Vorruhestandsregelung

Vorsorgeprinzip

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W

Welthandelsorganisation

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Z

Zahlungsansprüche

Zoll

Zollprogression

Zolltarif

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Die Gemeinsame Agrarpolitik -  Glossar
 

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Abatimento: Der Begriff bezeichnet die Senkung der Zölle auf Einfuhren von Mais und Sorghum nach Spanien und Portugal im Einklang mit den Verpflichtungen der Europäischen Union nach den Regeln der Welthandelsorganisation.

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Abgaben: Als Abgaben werden Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik bezeichnet, die Landwirte entweder an einen Fonds (der später zur Finanzierung bestimmter Tätigkeiten wie der Förderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse eingesetzt wird) oder an staatliche Stellen für bestimmte Leistungen (wie die Bekämpfung von Tierkrankheiten) leisten.

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Absatzförderungspolitik: Maßnahmen zur Absatzförderung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, die in der Europäischen Union hergestellt werden, werden sowohl in der Europäischen Union als auch in Drittländern durchgeführt. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und Berufsverbänden werden Werbemaßnahmen, Informationskampagnen und Handelsmissionen organisiert und kofinanziert. Dadurch soll die Öffentlichkeit auf die Qualität der Erzeugnisse aufmerksam gemacht werden.

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Acquis communautaire: Der Begriff Acquis communautaire, auch mit „Gemeinsamer Besitzstand“ übersetzt, bezeichnet die Gesamtheit der Grundsätze, Politiken, Rechtsvorschriften, Vorgehensweisen, Verpflichtungen und Ziele, die in der Europäischen Union vereinbart wurden bzw. die sich in der Europäischen Union entwickelt haben. Der Acquis communautaire umfasst insbesondere sämtliche europäischen Verträge und alle bisher verabschiedeten Rechtsvorschriften sowie die Urteile des Gerichtshofs.

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Ad-valorem-Zoll (Wertzoll): Dieser Einfuhrzoll bemisst sich in Prozent des Wertes der betreffenden Ware (z. B. 5 % des Warenwertes). Im Gegensatz dazu ist der „spezifische Zoll“ ein Mengenzoll, der beispielsweise auf 10 Dollar pro Tonne, 20 Yen pro Kopf oder 30 Euro pro Hektoliter festgesetzt ist.

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Afrikanische, karibische und pazifische Staaten (AKP-Staaten):
AKP-Staaten sind die afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten, die im Rahmen des Cotonou-Abkommens (des ehemaligen Lomé-Abkommens) mit der Europäischen Union assoziiert sind. Die Gruppe umfasst 79 Länder, in denen mehr als 650 Mio. Menschen leben. Alle Mitglieder der Gruppe außer Kuba haben das Cotonou-Abkommen unterzeichnet, in dem die Beziehungen zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Union in den Bereichen Handel und Kooperation festgelegt sind. Das wichtigste Ziel des Abkommens, die Verringerung der Armut, soll durch politischen Dialog, Entwicklungshilfe, wirtschaftliche Liberalisierung und Handel erreicht werden.

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Agenda 2000: Die Agenda 2000 ist ein Strategiepapier, das die Europäische Kommission 1997 verabschiedet hat. Darin wurden die wesentlichen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen aufgegriffen, vor denen die Europäische Union zu Beginn des 21. Jahrhunderts stand, und es wurde eine entsprechende Strategie entwickelt. Hauptthema war die Erweiterung der Union mit ihren damals noch 15 Mitgliedstaaten in Richtung Mittel- und Osteuropa.

Eine Reform der Gemeinschaftspolitiken und ein neuer Finanzrahmen für den Zeitraum 2000-2006 wurden angekündigt. Die Agenda 2000 umfasste drei Teile:

  1. Der erste Teil befasste sich mit der Frage der inneren Organisation der Europäischen Union. Vorgeschlagen wurde eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts.
  2. Im zweiten Teil wurde eine Strategie zur gezielteren Heranführung beitrittswilliger Länder angeregt.
  3. Der dritte Teil enthielt eine Studie über die Auswirkungen der Erweiterung auf die Politiken der Europäischen Union.

1999 einigte sich der Europäische Rat in Berlin auf die Vorschläge. Die Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Vorschläge wurden noch im gleichen Jahr verabschiedet.

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Aggregiertes Stützungsmaß: Das aggregierte Stützungsmaß ist ein von der Welthandelsorganisation verwendeter Indikator. Er quantifiziert die Stützungsmaßnahmen der Länder für ihren Agrarsektor, die in die sogenannte Amber Box einzuordnen sind. In dem im Rahmen der Uruguay-Runde geschlossenen Übereinkommen über die Landwirtschaft haben sich die Mitglieder der Welthandelsorganisation zu einer Reduzierung ihres aggregierten Stützungsmaßes verpflichtet.

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Agrarumweltzahlungen: Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik werden mit diesen Zahlungen Landwirte unterstützt, die über die Anforderungen der Guten Landwirtschaftlichen Praxis noch hinausgehen. Ziel ist es, die Umwelt zu schützen und zu verbessern, die Landschaft zu erhalten, extensive Landwirtschaft zu fördern, die genetische Vielfalt zu bewahren und hohe Tierschutzstandards zu gewährleisten.

Den Landwirten werden von der Europäischen Union und vom eigenen Land Kosten erstattet und ein Einkommensausgleich dafür gewährt, dass sie durch ihre Form der Landwirtschaft zusätzlich diese öffentlichen Güter und Dienstleistungen bereitstellen.

Agrarumweltzahlungen werden im Rahmen des Schwerpunkts 2 der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums (Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt und der Landschaft) gewährt. weitere Informationen

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Alles außer Waffen (AAW): Die Initiative „Alles außer Waffen“ ist ein Präferenzabkommen, das die Europäischen Union mit den 50 am wenigsten entwickelten Ländern geschlossen hat. Es ist Bestandteil des Allgemeinen Präferenzsystems der Europäischen Union. Die Regelung sichert allen Erzeugnissen (außer Waffen) den zoll- und kontingentsfreien Zugang zum Markt der Europäischen Union zu. Im Rahmen dieser Vereinbarung haben alle Erzeugnisse (einschließlich landwirtschaftlicher Produkte) freien Zugang zum EU-Markt.

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Allgemeines Präferenzsystem(APS): Das Allgemeine Präferenzsystem im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) ermöglicht es den Industrieländern, auf Einfuhren aus Entwicklungsländern niedrigere Zölle zu erheben.

Alle Mitglieder der Welthandelsorganisation haben sich auf eine Gleichbehandlung bei den Einfuhrzöllen geeinigt. Wenn Land A auf Einfuhren aus Land X einen Einfuhrzoll von 10 % erhebt, gilt der gleiche Zollsatz somit auch für Waren aus Land Y. Dies ist die sogenannte Meistbegünstigungsklausel.

Ende der 1960er Jahre wurde jedoch deutlich, dass die Entwicklungsländer nur dann einen wirtschaftlichen Aufschwung erleben würden, wenn die Industrieländer auf Einfuhren aus diesen Ländern niedrigere Zollsätze anwenden würden. Dieses Konzept der sogenannten Präferenzzölle wurde 1968 auf der UN-Konferenz für Handel und Entwicklung in Neu Delhi, Indien, vorgestellt.

Das Konzept verstieß jedoch gegen die Meistbegünstigungsklausel. Deshalb einigten sich die Mitglieder der Welthandelsorganisation (damals Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen) darauf, dass Industriestaaten eine entsprechende Ausnahmegenehmigung für die Anwendung der Präferenzzölle erteilt werden konnte.

Die ersten Ausnahmegenehmigungen ergingen 1971 für einen Zeitraum von 10 Jahren. Durch die „Enabling Clause“ (Ermächtigungsklausel) von 1979 wurden sie auf unbestimmte Zeit verlängert.

Das Allgemeine Präferenzsystem umfasst die Präferenzzölle, die ein Industriestaat Entwicklungsländern gewährt. 1971 führte die Europäische Union als Erste ein Allgemeines Präferenzsystem (APS) ein.

Für die vom APS der EU begünstigten Länder gelten drei Regelungen:

  • Alle begünstigten Länder profitieren von der allgemeinen Regelung.
  • Die spezielle Regelung zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und verantwortungsvollen Regierens (ASP+) bietet Ländern, die bestimmte internationale Standards in Bezug auf Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz, Drogenbekämpfung und verantwortungsvolles Regieren einhalten, zusätzliche Anreize (ASP+-begünstigte Länder).
  • Die spezielle Regelung für die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) mit der Bezeichnung „Alles außer Waffen“ (AAW) sieht eine noch günstigere Behandlung vor.

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Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT): 

Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) wurde 1944 geschlossen. Es war sowohl ein Welthandelsabkommen als auch eine Organisation zur Umsetzung des Abkommens. 1995 trat die Welthandelsorganisation an die Stelle der GATT-Organisation.

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Am wenigsten entwickelte Länder (LDC):  Diese Länder verzeichnen ein besonders niedriges Einkommensniveau. Nach Angaben der Vereinten Nationen sind derzeit etwa 50 Länder weltweit dieser Kategorie zuzuordnen. 

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Artikel 68: Gemeint ist Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009. Diese Verordnung enthält die allgemeinen Regeln für Direktzahlungen an Landwirte. Falls Mitgliedstaaten es für erforderlich halten, dass ihre Landwirte aufgrund besonderer betrieblicher Voraussetzungen höhere Zahlungen erhalten, als eigentlich vorgesehen sind, ist dies nach Artikel 68 zulässig. Wenn ein Mitgliedstaat Artikel 68 anwenden will, muss er zunächst eine Ausnahme bei der Kommission beantragen und muss die Kommission diese billigen.  

Ein Mitgliedstaat kann bis zu 10 % seiner nationalen Obergrenze für Maßnahmen nach Artikel 68 verwenden. Die nationale Obergrenze ist der Betrag im EU-Haushalt, der einem Mitgliedstaat für Direktzahlungen zur Verfügung steht.

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Aufforstung: Aufforstung bezeichnet das Anpflanzen von Bäumen, um Forst- oder Waldflächen anzulegen. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik sind es von der Europäischen Union kofinanzierte Maßnahmen, die die Anpflanzung von Waldflächen zur Verbesserung der Umweltbedingungen fördern sollen.

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Ausfuhrerstattungen: Ausfuhrerstattungen ermöglichen es Handelsunternehmen, landwirtschaftliche Erzeugnisse, die sie in der Europäischen Union erworben haben, in einem Drittland zu niedrigeren Preisen zu verkaufen. Die Erstattung (Subvention) deckt die Differenz zwischen dem Binnenmarktpreis der EU und dem Weltmarktpreis, da der Binnenmarktpreis durch die Preisstützung der EU häufig über dem Weltmarktpreis liegt.

 

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Ausfuhrkredite: Im Rahmen der Welthandelsorganisation werden als Ausfuhrkredite alle Formen staatlicher Unterstützung wie Direktkredite/Direktfinanzierung, Refinanzierung, die Stützung von Zinssätzen, Ausfuhrkreditversicherungen und -garantien, aufgeschobene Fakturierung und sonstige Formen direkten oder indirekten Engagements von Anbietern staatlicher Unterstützung bezeichnet.

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Ausfuhrwettbewerb: Dieser Begriff wird im Zusammenhang mit Handelsverhandlungen verwendet. Damit sind alle Formen finanzieller Anreize oder Beihilfen gemeint, die von staatlicher Seite für die Ausfuhr von Erzeugnissen aus dem jeweiligen Land gewährt werden. Dazu zählen Ausfuhrsubventionen, Ausfuhrerstattungen, Ausfuhrkredite und ‑versicherungen, Steuervergünstigungen, staatlich abgesicherte Optionen und ordnungspolitische Vorteile zur Stützung staatlicher Handelsunternehmen sowie letztlich auch die Nutzung von Nahrungsmittelhilfe zu kommerziellen statt nur zu rein humanitären Zwecken. Das im Rahmen der Uruguay-Rundegeschlossene Übereinkommen über die Landwirtschaft sieht nur für reguläre Ausfuhrsubventionen Kontrollen und eine Reduzierung vor.

 

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Ausgleichszulagen: Die 1975 eingeführten Ausgleichszulagen erhalten Landwirte in Gebieten, in denen schwierige Bedingungen für die Landwirtschaft herrschen. Zu diesen sogenannten benachteiligten Gebieten zählen Berggebiete und Gebiete mit besonderen umweltbedingten Erschwernissen.

Damit soll sichergestellt werden, dass Flächen nicht aufgegeben, sondern weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden und dass die Landflucht aufgehalten wird. Voraussetzung für die Gewährung von Ausgleichszulagen ist die Einhaltung der Cross-Compliance-Regeln. Sie sind Teil der Maßnahmen im Rahmen des Schwerpunkts 2 der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums.
 

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Bedürftige: Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik bezeichnet dieser Begriff Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die aus unterschiedlichen Gründen nur über ein geringes Einkommen verfügen. Wegen ihrer schwierigen finanziellen Situation erhalten sie kostenlos eine bestimmte Menge an Lebensmitteln von der Europäischen Union.

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Beibehaltung der Kopplung:  Im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 wurden die Direktzahlungen von der Produktion entkoppelt. Im Reformbeschluss legte der Rat fest, in welchen Grenzen die Mitgliedstaaten (oder Regionen) die Kopplung einiger Direktzahlungen beibehalten können, um die Aufgabe landwirtschaftlich genutzter Flächen zu vermeiden. 

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Beihilfe für die private Lagerhaltung: Die private Lagerhaltung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ermöglicht der Europäischen Union eine Stabilisierung ihrer Agrarmärkte mit minimalen Auswirkungen auf die traditionellen Vertriebskanäle. Voraussetzung für diese Beihilfe ist ein Lagerhaltungsvertrag, der zwischen einem Privatunternehmen und der Interventionsstelle des betreffenden Mitgliedstaates nach den gesetzlichen Vorschriften der Europäischen Union geschlossen wird.
 

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Benachteiligte Gebiete: In diesen Gebieten haben Landwirte Anspruch auf Ausgleichszahlungen, weil ihre Arbeit durch naturbedingte Nachteile (Höhenlage, ungünstiges Klima oder ertragsarme Böden) erschwert wird. Landwirte in Berggebieten und anderen Gebieten mit naturbedingten Erschwernissen haben einen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Landwirten. Aus diesem Grund und um die Landwirtschaft in solchen Gebieten zu halten, gewährt ihnen die Europäische Union seit den 1970er Jahren Ausgleichszahlungen. Gebiete, in denen Landwirte Anspruch auf diese Beihilfen haben, sind sogenannte benachteiligte Gebiete.

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Beratungsgruppen: Diese Gruppen setzen sich aus Vertretern zivilgesellschaftlicher Organisationen wie Berufsverbänden und NRO aus den Bereichen Landwirtschaft, ländliche Wirtschaft, Nahrungsmittelproduktion, Umwelt usw. zusammen. Es gibt ca. dreißig Beratungsgruppen, die mehrmals im Jahr mit den Dienststellen der Kommission zusammentreffen. Sie haben beratende Funktion und sind nicht an der Erarbeitung und dem Erlass von Rechtsvorschriften beteiligt.

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Berufungsgremium: An dieses Gremium innerhalb der Welthandelsorganisation können sich Länder wenden, wenn sie mit der Entscheidung eines Panels nicht einverstanden sind. Dem Gremium gehören sieben Personen an, von denen sich jeweils drei mit einem Verfahren befassen. Die Mitglieder des Berufungsgremiums sind angesehene Fachleute auf den Gebieten Recht und Welthandel und sind unabhängig von jeder Regierung.

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Betriebsberatungssysteme: Diese von den Mitgliedstaaten verwalteten Systeme sollen den Landwirten helfen, unter Berücksichtigung rechtlicher Bestimmungen für die Bereiche Umwelt, öffentliche Gesundheit, Tier- und Pflanzengesundheit sowie Tierschutz Möglichkeiten für betriebliche Verbesserungen zu finden und diese durchzuführen und ihre Flächen in einem guten Zustand zu halten.

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Betriebsprämien: Betriebsprämien sind Zahlungen, die Landwirte im Rahmen der Betriebsprämienregelung erhalten.

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Betriebsprämienregelung: Ein zentrales Ziel der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 war die Entkopplung der Direktzahlungen. Dazu wurde die Betriebsprämienregelung eingeführt, nach der Landwirte eine entkoppelte Betriebsprämie erhalten; weitere Informationentop

 

Biodiesel: Biodiesel ist ein flüssiger Biokraftstoff, der aus Pflanzen (Sonnenblumen, Raps, Erdnuss) gewonnen wird.

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Biologische Vielfalt (Biodiversität): die Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft, darunter unter anderem Land-, Meeres- und sonstige aquatische Ökosysteme und die ökologischen Komplexe, zu denen sie gehören; dies umfasst die Vielfalt innerhalb der Arten (genetische Vielfalt) und zwischen den Arten (Artenvielfalt) und zwischen den Ökosystemen (Vielfalt der Ökosysteme).

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Bioenergie: Bioenergie wird aus biologischem, d.h. pflanzlichem oder tierischem Material gewonnen, das nicht durch einen geologischen Prozess verändert worden ist (wie fossile Brennstoffe). Zu unterscheiden sind feste (Holz, Stroh), flüssige (Biodiesel, Bioethanol) und gasförmige (Methan) Bioenergieträger. 

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Bioethanol:
Bioethanol ist ein flüssiger Biokraftstoff, der durch Fermentation von Kohlehydraten aus Pflanzen (Getreidemehl, Kartoffelstärke, Zuckerrüben, Zuckerrohr usw.) gewonnen wird.

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Biogas:
Biogas ist ein gasförmiger Biokraftstoff, der durch anaerobe Fermentation tierischer Exkremente entsteht.

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Biokraftstoff:
Biokraftstoff wird in einem biologischen (und nicht in einem geologischen) Prozess erzeugt. Es gibt feste, flüssige und gasförmige Biokraftstoffe wie Holz, Biodiesel und Bioethanol.
 

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Biokraftstoffe der ersten Generation: Biokraftstoffe aus Getreide, Zucker und Ölsaaten; wichtigster Biokraftstoff der ersten Generation in Europa ist aus Raps hergestellter Biodiesel.

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Biokraftstoffe der zweiten Generation: Diese Kraftstoffe werden aus Pflanzenmaterial gewonnen, das keine Verwendung als Nahrungsmittel findet (vgl. Biokraftstoffe der ersten Generation, die aus Pflanzen gewonnen werden, die auch als Nahrungsmittel verwendet werden können). Biokraftstoffe der zweiten Generation werden durch Fermentation von Zellulose aus unterschiedlichen Materialien hergestellt, z. B. aus Abfallbiomasse, Holz und Getreidestroh sowie aus Pflanzen wie Miscanthus-Arten, die nur zur Herstellung von Biokraftstoff angebaut werden.

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Biomasse: Biomasse ist die gesamte organische Substanz lebender, toter und zersetzter Organismen.

Im landwirtschaftlichen Kontext wird der Begriff auch in einem engeren Sinne verwendet. Gemeint ist dann pflanzliches Material, das als Energiequelle genutzt werden kann.

In diesem Sinne umfasst Biomasse Holz, Kulturpflanzen, Algen, Abfälle aus Land- und Forstwirtschaft, Mist und Gülle, industrielle Nebenprodukte und feste Siedlungsabfälle.

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Boxen: Gemäß den Bestimmungen des im Rahmen der Uruguay-Runde geschlossenen Übereinkommens über die Landwirtschaft werden Maßnahmen eines Landes zur Unterstützung seines Agrarsektors einer der folgenden Kategorien, den sogenannten „Boxen“, zugeordnet:

  • „Green Box“ (Grüne Box) – Nationale Stützungsmaßnahmen, die nicht an die Menge der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, die ein Landwirte produziert, und nicht an die dafür erzielten Preise gebunden sind. Deshalb werden sie als nicht oder nur geringfügig handelsverzerrend eingestuft. Diese Kategorie wurde von den im Übereinkommen über die Landwirtschaft vorgeschriebenen Kürzungen ausgenommen.
  • „Blue Box“ (Blaue Box) – Staatliche Zahlungen an die Landwirte im Rahmen eines Programms zur mengenmäßigen Produktionsbeschränkung. Diese Kategorie wurde von den im Übereinkommen über die Landwirtschaft vorgeschriebenen Kürzungen ausgenommen.
  • „Amber Box“ (Gelbe Box) – Nationale Stützungsmaßnahmen, die weder der Green Box noch der Blue Box zugeordnet werden. Diese Stützungsmaßnahmen (aggregierte Stützungsmaß) müssen nach den Bestimmungen des Übereinkommens über die Landwirtschaft reduziert werden.

 

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Cross-compliance:  Eine Voraussetzung für die Gewährung von Direktzahlungen ist, dass die Landwirte bestimmte Auflagen einhalten. Diese anderweitigen Verpflichtungen sind die sogenannte Cross-Compliance.
Diese Auflagen betreffen die Bereiche Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, öffentliche Gesundheit, Pflanzenschutz und Pflege landwirtschaftlicher Flächen Wenn ein Landwirt gegen sie verstößt, können die Direktzahlungen, auf die er eigentlich Anspruch hätte, gekürzt werden.

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De-Minimis-Regel: Nach dieser Regel der Welthandelsorganisation braucht ein Industriestaat:

  • seine produktspezifischen Beihilfen nicht zu kürzen, wenn sie weniger als 5 % des Gesamtwertes der Produktion ausmachen;
  • seine Beihilfen für landwirtschaftliche Erzeugnisse insgesamt nicht zu kürzen, wenn sie weniger als 5 % des Gesamtwertes der landwirtschaftlichen Produktion ausmachen.
  • Für Entwicklungsländer liegt der entsprechende Wert bei 10 %.

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Direktzahlungen: Diese Zahlungen werden Landwirten direkt zur Stützung ihrer Einkommen gewährt. Damit unterscheiden sie sich von Preisstützungen, bei denen eine Stützung der Preise erfolgt, die der Landwirt beim Verkauf seiner Erzeugnisse auf dem Markt erhält.

Direktzahlungen in nennenswertem Umfang wurden nach der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 1992 eingeführt, mit der die Preisstützungen reduziert wurden. Um einem entsprechenden Einkommensrückgang in der Landwirtschaft entgegenzuwirken, wurden die Direktzahlungen eingeführt. Damit wurde ein Ausgleich für die niedrigeren Preise geschaffen, die Landwirte auf dem Markt für ihre Erzeugnisse erhielten.
 

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Doha-Entwicklungsagenda (DDA): Die Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation, die im November 2001 in Doha (Katar) stattfand, hat eine Runde von Handelsverhandlungen, die sogenannte Doha-Entwicklungsagenda, eingeleitet und den Zeitplan dafür festgelegt; weitere Informationen

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Energiepflanzen: Pflanzen, die nicht als Nahrungsmittel oder zur Fasergewinnung, sondern zur Energiegewinnung angebaut werden. Dazu zählen Ölsaaten (z. B. Raps, Soja, Sonnenblumen), Getreide (z. B. Weizen, Gerste, Mais, Roggen), Zuckerrüben, Zuckerrohr und ausdauernde Pflanzen (z. B. Miscanthus, schnellwachsende Gehölze, Eukalyptus).

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Entkopplung: Der Grundsatz der Entkopplung bezeichnet die Auflösung der Verknüpfung zwischen Direktzahlungen und Erzeugung. Vor der Reform standen den Landwirten nur für bestimmte Erzeugnisse Direktzahlungen zu. Somit hing die Rentabilität eines Erzeugnisses nicht nur von dem Preis ab, den ein Landwirt für das betreffende Erzeugnis erzielen konnte, sondern auch von der Höhe der für dieses Produkt gewährten Direktzahlung. Kriterien für die Entscheidungen der Landwirte über die anzubauenden Pflanzen und die zu haltenden Tiere waren deshalb sowohl der Marktpreis als auch die Direktzahlungen. Die Landwirte reagierten also nicht nur auf Marktsignale, sondern richteten sich auch nach der Höhe der Direktzahlungen, die für die jeweiligen Pflanzen oder Tiere gewährt wurden.

Das hat sich durch die im Zuge der GAP-Reform von 2003 eingeführte Entkopplung geändert. Wenn ein Landwirt über das zu produzierende Erzeugnis entscheidet, spielt die Höhe der Direktzahlungen grundsätzlich keine Rolle mehr, da die Direktzahlungen nicht mehr an bestimmte Pflanzen oder Tiere gebunden sind.

Insgesamt hat die Entkopplung eine stärkere Marktorientierung des Agrarsektors bewirkt und es den Landwirten leichter gemacht, sich bei ihren Produktionsentscheidungen an den Signalen des Marktes zu orientieren.top

 

Ernährungssicherheit:  Hiermit ist die Verfügbarkeit von Lebensmitteln und ihre Bereitstellung für die Verbraucher zu erschwinglichen Preisen gemeint. Demgegenüber bezieht sich der Begriff Lebensmittelsicherheit darauf, ob Lebensmittel bedenkenlos verzehrt werden können.

Zu den Zielen der Gemeinsamen Agrarpolitik gehört nach Artikel 39 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen.

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Erzeugerorganisation (EO): Eine Erzeugerorganisation ist eine nach geltendem Recht gebildete Gruppe landwirtschaftlicher Erzeuger. Besonders im Obst- und Gemüsesektor haben Erzeugerorganisationen eine wichtige Funktion: Sie betreiben Verkaufsförderung und setzen sich für Qualitätsverbesserung ein, und sie regen ihre Mitglieder zur Anwendung umweltverträglicher Verfahren an.

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Euro: Die offizielle Währung von (derzeit) 16 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die die Eurozone bilden. Sie wurde 1999 eingeführt.
In folgenden Mitgliedstaaten ist der Euro offizielles Zahlungsmittel: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern.

Seit dem 1. Januar 2002 sind die Euro-Banknoten und Euro-Münzen im Umlauf. Für 330 Mio. Europäerinnen und Europäer in der Euro-Zone sind sie mittlerweile zur Normalität geworden.

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Europäische Union (EU): Eine Gruppe von 27 demokratischen europäischen Ländern - den Mitgliedstaaten -, die sich der Zusammenarbeit für Frieden und Wohlstand verschrieben haben. Die Mitgliedstaaten haben gemeinsame Institutionen eingerichtet, an die sie einen Teil ihrer Souveränität abgetreten haben. Somit können sie Fragen von gemeinsamem Interesse erwägen, um Entscheidungen demokratisch auf europäischer Ebene zu fällen. Diese Entscheidungen werden als bindendes und durchsetzbares Recht festgelegt.

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Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL):  Aus diesem Fonds wurde die Gemeinsamen Agrarpolitik finanziert, bis er 2005 durch zwei neue Fonds ersetzt wurde, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL).

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Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL): Der Fonds wurde im September 2005 geschaffen und hat Anfang 2007 seine Arbeit aufgenommen. Er trat an die Stelle der Abteilung Garantie des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaf. Aus dem Fonds werden
1. Direktzahlungen für Landwirte,
2. die Verwaltung der Agrarmärkte und
3. andere Maßnahmen, z. B. für Pflanzen- und Tiergesundheit, Lebensmittelprogramme und Informationsaktivitäten finanziert. top

 

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER): Der Fonds wurde im September 2005 geschaffen und hat Anfang 2007 seine Arbeit aufgenommen. Er trat an die Stelle der Abteilung Ausrichtung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft und der in der Abteilung Garantie finanzierten Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums. Der Fonds ist die einzige Finanzierungsquelle der Europäischen Union für die Entwicklung des ländlichen Raums.

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Extensivierung: Extensive Landwirtschaft zeichnet sich dadurch aus, dass relativ wenige Stoffe von außen zugeführt werden. So baut ein Landwirt Getreide „extensiv“ an, wenn er relativ geringe Mengen an Düngemitteln oder Pestiziden pro Hektar Getreide ausbringt. Ein Landwirt, der Rindfleisch produziert, arbeitet „extensiv“, wenn er relativ wenige Tiere pro Hektar Weidefläche hält.

Der Begriff der „Extensivierung“ bezieht sich auf die von der Europäischen Union teilfinanzierten Maßnahmen, mit denen Landwirte zu einer extensiven Bewirtschaftung angeregt werden sollen. Diese Maßnahmen sind Teil des Schwerpunkts 2 der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums.
 

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Finanzielle Vorausschau: Die Finanzielle Vorausschau bildet den Rahmen für die Ausgaben der Europäischen Union über einen Zeitraum von sieben Jahren. Sie ist in einer interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission festgeschrieben. In der Vorausschau sind die Ausgabenobergrenzen und die Struktur der voraussichtlichen Ausgaben festgelegt. Sie wird jährlich von der Kommission an die Preisentwicklung und die Entwicklung des BSP der Europäischen Union angepasst. Die Finanzielle Vorausschau ist kein Mehrjahreshaushalt. Entscheidend ist weiterhin das jährliche Haushaltsverfahren, in dem die tatsächlichen Ausgaben festgesetzt und die Mittel auf die einzelnen Haushaltslinien verteilt werden.
Bislang wurden vier derartige interinstitutionelle Vereinbarungen getroffen:

  • Finanzielle Vorausschau 1988-1992 (Delors-I-Paket);
  • Finanzielle Vorausschau 1993-1999 (Delors-II-Paket);
  • Finanzielle Vorausschau 2000-2006;
  • Finanzielle Vorausschau 2007-2013.
     

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Flächenstilllegung: Flächenstilllegung ist die Herausnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen aus der Produktion. Die Regelung wurde Ende der 1980er Jahre eingeführt, um die in der Landwirtschaft erzeugten Lebensmittel mengenmäßig zu begrenzen. Der Anlass war, dass die Landwirte mehr Lebensmittel erzeugten, als der europäische Markt aufnehmen konnte.

Je nach Angebot und Nachfrage können Landwirte verpflichtet werden, einen Teil ihrer Flächen stillzulegen. Wenn die Produktion wieder gesteigert werden muss, kann die Verpflichtung aufgehoben werden.
 


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Flächenzahlungsregelung: Als die Direktzahlungen eingeführt wurden, wurden sie anhand der Menge jeder Pflanzenart bzw. der Zahl der Tiere berechnet, die der Landwirt produzierte. Diese Regelung wurde in den 1990er Jahren auf die damals 15 Mitgliedstaaten angewandt. Doch für die mittel- und osteuropäischen Länder (sowie Zypern und Malta) nach ihrem Beitritt 2004 und für Bulgarien und Rumänien nach ihrem Beitritt 2007 sollte ein einfacheres, mit geringerem Verwaltungsaufwand verbundenes System entwickelt werden: die Flächenzahlungsregelung. Danach wird eine einzige Zahlung auf der Grundlage der Fläche des landwirtschaftlichen Betriebes geleistet.

 

Friedensklausel: Durch Artikel 13 des im Rahmen der Uruguay-Runde geschlossenen Übereinkommens über die Landwirtschaft (die sogenannte „Friedensklausel“) wurden bestimmte nationale Stützungsmaßnahmen und Ausfuhrsubventionen vor einer Anfechtung nach den Bestimmungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens von 1994 und des Subventionsabkommens geschützt. Die Klausel ist inzwischen ausgelaufen.

 

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Gemeinsame Agrarpolitik (GAP):  Hierzu zählt die Gesamtheit der von der Europäischen Union beschlossenen Rechtsvorschriften und Vorgehensweisen, die die Grundlage für eine einheitliche Agrarpolitik der Gemeinschaft bilden. Ziel ist die langfristige Erhaltung der Landwirtschaft als Herzstück eines lebendigen ländlichen Raums.
Die Europäische Union ist rechtlich verpflichtet, eine Agrarpolitik zu führen. In Artikel 39 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sind die Ziele der Agrarpolitik festgelegt:
• Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft durch Förderung des technischen Fortschritts und Rationalisierung der landwirtschaftlichen Erzeugung;

  • eine angemessene Lebenshaltung für die landwirtschaftliche Bevölkerung;
  • Stabilisierung der Märkte für landwirtschaftliche Erzeugnisse;
  • Sicherstellung der Versorgung mit Lebensmitteln;
  • Belieferung der Verbraucher mit Lebensmitteln zu angemessenen Preisen.
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Gemeinsame Marktorganisationen (GMO): Eine gemeinsame Marktorganisation beinhaltet ein Bündel von Maßnahmen, mit denen die Europäische Union Märkte für landwirtschaftliche Erzeugnisse in unterschiedlichem Umfang organisieren und den Landwirten ein stabiles Einkommen sichern kann.
Die Organisation der Märkte bewirkt, dass Angebot und Nachfrage im Agrarsektor anders aussehen als auf einem völlig „freien“ Markt. Zweck einer solchen Marktorganisation ist es, Märkte zu stabilisieren (im Hinblick auf Angebots- und Einkaufsmengen und den Preis, zu dem Transaktionen stattfinden) und dadurch den Landwirten ein angemessenes Einkommen zu sichern und die Versorgung der Verbraucher mit Lebensmitteln zu angemessenen Preisen sicherzustellen.
Bis vor kurzem gab es in der Europäischen Union 21 gemeinsame Marktorganisationen für insgesamt 90 % der landwirtschaftlichen Produktion.
Zur Vereinfachung wurden diese 21 von der Europäischen Union jedoch zu einer einheitlichen Marktorganisation zusammengefasst.
Die Maßnahmen können die Nachfrage nach Agrarerzeugnissen und/oder das Angebot beeinflussen:

  • Maßnahmen, mit denen die Nachfrage nach landwirtschaftlichen Erzeugnissen beeinflusst wird: Eingriffe in den Markt der Europäischen Union (z. B. Aufkauf von Erzeugnissen direkt auf dem Markt, wenn die Preise niedrig sind, und Lagerung, um sie zu einem späteren Zeitpunkt bei höheren Preisen zu verkaufen, oder Ausfuhr auf Drittlandsmärkte ...);
  • Maßnahmen, mit denen das Angebot an landwirtschaftlichen Erzeugnissen beeinflusst wird: Schutz der Landwirte in der Europäischen Union vor billigeren Einfuhren, Stützung des Preises, zu dem die Landwirte ihre Erzeugnisse innerhalb der Europäischen Union verkaufen können, mengenmäßige Beschränkung der Erzeugnisse, die ein Landwirt vermarkten kann (z. B. Milchquoten).
  • Für Landwirte kommen in der Europäischen Union verschiedene Formen von Einkommensstützung in Betracht. An erster Stelle stehen Direktzahlungen, die ursprünglich eingeführt wurden, um Einkommensverluste von Landwirten durch die Kürzung von Stützungspreisen in einigen Sektoren auszugleichen. Vor der Reform vom Juni 2003 wurden diese Zahlungen in der Regel pro Stück Vieh oder pro Hektar Anbaufläche gewährt. Inzwischen sind sie von der Produktion entkoppelt und in die Betriebsprämienregelung eingegliedert worden.

     
     

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Genetisch veränderter Organismus (GVO): Ein genetisch veränderter Organismus ist ein Organismus (mit Ausnahme des Menschen), dessen genetisches Material so verändert worden ist, wie es auf natürliche Weise durch Kreuzen und/oder natürliche Rekombination nicht möglich ist.

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Gesundheitscheck: Nach der Reform von 2003 wurde die Gemeinsame Agrarpolitik 2009 so angepasst, dass die Landwirte besser auf Marktsignale reagieren können; die Verwaltung der Direktzahlungen sollte erleichtert und den Landwirten geholfen werden, sich auf die Herausforderungen der Zukunft, insbesondere den Klimawandel, einzustellen. Diese Anpassung ist der sogenannte Gesundheitscheck.

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Gute landwirtschaftliche Praxis (GLP): Die Mitgliedstaaten müssen auf regionaler oder nationaler Ebene den Kodex einer guten landwirtschaftlichen Praxis festlegen. Eine gute landwirtschaftliche Praxis ist der gewöhnliche Standard der Bewirtschaftung, die ein verantwortungsbewusster Landwirt in der betreffenden Region anwenden würde. Dazu gehört zumindest die Einhaltung allgemeiner Umweltauflagen. 

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Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand (GLÖZ): Um Anspruch auf Direktzahlungen zu haben, müssen Landwirte ihre Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand erhalten. Dazu gehören u. a. die Vermeidung von Bodenerosion, der Erhalt der organischen Bodensubstanz und der Bodenstruktur und der Schutz von Lebensräumen. Die genauen Anforderungen werden nicht von der Europäischen Union, sondern von den Mitgliedstaaten festgelegt.

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Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB): Das Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen liefert Daten über die finanziellen und wirtschaftlichen Aspekte der Landwirtschaft in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Jedes Jahr wird eine repräsentative Stichprobe kommerzieller landwirtschaftlicher Betriebe ausgewählt. Diese Betriebe legen Daten zu ihren Produktionskosten, ihren Verkaufseinnahmen und anderen Aspekten ihrer Betriebsführung vor. Anhand der Informationen kann die Europäische Union die Einkommenssituation der Landwirte beobachten und die Auswirkungen ihrer Politik überprüfen;weitere Informationen top

 

Inländerbehandlung: Nach diesem für Handel und Investitionen geltenden Grundsatz muss ein Land seine eigenen Bürger und die Bürger anderer Staaten gleich behandeln. Nach Artikel III:4 des Allgemeine Zoll- und Handels­abkommen 1994 dürfen Importgüter nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare Inlandserzeugnisse. top

 

Instrument für Heranführungshilfe (IPA):  In diesem Instrument, das am 1. Januar 2007 in Kraft trat, wurden alle Unterstützungsmaßnahmen für Beitrittsländer zusammengefasst.

Damit trat es an die Stelle der Finanzinstrumente für Beitrittsländer aus den Jahren 2000 bis 2006 PHARE, ISPA, SAPARD, des türkischen Heranführungsinstruments und des Finanzinstruments für die Länder des westlichen Balkans CARDS.

Das IPA gilt für Kandidatenländer (zurzeit Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und die Türkei) und potenzielle Kandidaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien mit Kosovo gemäß Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates).

Das IPA umfasst fünf Komponenten: Übergangshilfe und Aufbau von Institutionen (insbesondere mit entsprechenden Investitionen), grenzüberschreitende Zusammenarbeit, regionale Entwicklung, Entwicklung der Humanressourcen und Entwicklung des ländlichen Raums.
 



Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (IVKS):
Hiermit berechnen die Mitgliedstaaten die Höhe der Direktzahlungen, auf die Landwirte einen Anspruch haben, um sicherzustellen, dass die Zahlungen korrekt ausgeführt werden, um Unregelmäßigkeiten vorzubeugen und um zu Unrecht gezahlte Beträge zurückzufordern.

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Interventionskäufe: Wenn die Marktpreise für ein landwirtschaftliches Erzeugnis unter ein bestimmtes Niveau fallen, kaufen die staatlichen Behörden des Mitgliedstaates Überschüsse an, um den Markt zu stabilisieren. Diese Waren werden entweder eingelagert bis ein höheres Preisniveau erreicht ist, oder in ein Drittland ausgeführt oder auf sonstige Weise aus dem Markt genommen.


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Klimawandel: Veränderung des Weltklimas; nach Aussage des 1988 von der World Meteorological Organisation und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Environment Programme, UNEP) eingerichteten Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) bewirkt die steigende Konzentration bestimmter Gase in der Atmosphäre, der sogenannten Treibhausgase, eine Veränderung des Klimas auf der Erde.

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Koexistenz: Koexistenz bedeutet, dass auf einer Fläche verschiedene Pflanzen unter unterschiedlichen Voraussetzungen angebaut werden (konventionell, nach ökologischen Gesichtspunkten, aus genetisch verändertem Saatgut). Dabei sind verschiedene Rechtsvorschriften für die Kennzeichnung und/oder Reinheitsnormen zu beachten. weitere Informationen

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Konsolidierte Zölle: Zölle, die nach WTO-Recht nicht angehoben werden können. Im Übereinkommen über die Landwirtschaft von 1994 haben sich die der Welthandelsorganisation angeschlossenen Staaten darauf verständigt, ihre Einfuhrzölle auf landwirtschaftliche Erzeugnisse nicht anzuheben. Diese Zölle, die gesenkt, aber nicht angehoben werden dürfen, werden als „konsolidierte Zölle“ bezeichnet.

 

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Landwirt: Ein Landwirt ist eine Person, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit in einem Betrieb ausübt. (Eine Gruppe von Landwirten kann z. B. eine Partnerschaft, ein Unternehmen oder eine andere Rechtsform bilden, die eine Geschäftstätigkeit ausführt.) top

 

Landwirtschaftliche Kulturpflanzen: Im Rahmen der GAP umfassen die landwirtschaftlichen Kulturpflanzen folgende Erzeugnisse: Getreide (wie Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Mais, Sorghum), Ölsaaten (Sojabohnen, Rapssamen und Sonnenblumenkerne), Eiweißpflanzen (Erbsen, Bohnen und Lupinen), Flachs und Hanf.

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Leader: „Leader“ ist das Akronym für „Liaison entre actions des developpement de l´économie rurale” (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Damit wird die Mobilisierung und die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften durch lokale öffentlich-private Partnerschaften („Lokale Aktionsgruppen“) gefördert. Leader soll dazu beitragen, dass Einzelpersonen, Gruppen, Unternehmen usw. in ländlichen Gebieten das Potenzial ihrer Region nutzen. Exzellente integrierte Projekte und Programme für eine nachhaltige Entwicklung sollen gefördert werden weitere Informationen

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Leader-Schwerpunkt:  Im September 2005 beschloss die Europäischen Union eine neue Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums. Sie beinhaltet drei Kernziele, die jeweils einem Schwerpunkt entsprechen. Dazu kommt der Schwerpunkt Leader, der die Umsetzung lokaler Projekte und Programme und die Zusammenarbeit zwischen den lokalen Aktionsgruppen fördern soll.

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Lebensmittelsicherheit: Lebensmittelsicherheit ist gegeben, wenn Lebensmittel bedenkenlos verzehrt werden können. Demgegenüber bezieht sich der Begriff Ernährungssicherheit auf die Verfügbarkeit von Lebensmitteln und ihre Bereitstellung für die Verbraucher zu erschwinglichen Preisen.

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Marktstützung: Durch Marktstützungsmaßnahmen wird erreicht, dass der Preis, zu dem der Landwirt ein Erzeugnis verkauft, nicht unter einen bestimmten Mindestpreis sinkt.

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Marktzugang: Der Begriff bezeichnet den Zugang eines Ausfuhrlandes zu den Märkten eines Einfuhrlandes. Der Marktzugang kann durch Zölle und/oder Zollkontingente des Einfuhrlandes eingeschränkt sein.

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Mechanismus zur Haushaltsdisziplin: Dieser Mechanismus sorgt dafür, dass die Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik die im Haushalt der Europäischen Union festgelegten Grenzen nicht überschreiten.

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Meistbegünstigungsklausel: Wenn ein Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) einem Land einen Vorteil gewährt, muss es nach der Meistbegünstigungsklausel allen anderen Ländern, die der WTO angehören, den gleichen Vorteil einräumen. Damit soll erreicht werden, dass kein Mitgliedstaat der WTO benachteiligt wird. Der Grundsatz wurde in Artikel I des Allgemeine Zoll- und Handels­abkommen von 1994 und anderen Übereinkommen festgelegt.

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Mitentscheidung: Ein Begriff aus dem Rechtsetzungsverfahren der Europäischen Union. Das Mitentscheidungsverfahren verlangt die Zustimmung sowohl des Europäischen Parlaments als auch des Rates der Europäischen Union zu einem Gesetzesvorschlag. Die Mitentscheidung ist Ausdruck des Paritätsprinzips zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union. Danach kann keines der beiden Organe Rechtsvorschriften ohne Zustimmung des anderen beschließen.

Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik bedürfen Vorschläge für Rechtsvorschriften, die von der Europäischen Kommission ausgearbeitet werden, der Zustimmung des Rates und des Europäischen Parlaments, um rechtskräftig zu werden.

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Modulation: Durch diesen Mechanismus werden für Direktzahlungen vorgesehene Mittel in Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums umgelenkt.

Seit 2005 ist die Modulation obligatorisch, d. h. die Mitgliedstaaten müssen die im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 vereinbarten Prozentsätze anwenden. Dies gilt für Direktzahlungen an Landwirte, von denen nur die ersten 5000 EUR ausgenommen sind.
 
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Multifunktionalität: Multifunktionalität zeigt sich in den verschiedenen gesellschaftlichen Aufgaben der Landwirtschaft über die Lebensmittelproduktion hinaus. Dazu zählen der Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, Umweltschutz, die Vitalität des ländlichen Raums und Ausgewogenheit zwischen den Einkommen in der Landwirtschaft und in anderen Berufszweigen.

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Nachhaltige Entwicklung: Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung bezieht sich auf eine Form des Wirtschaftswachstums, das die Wohlstandsbedürfnisse der Gesellschaft kurz-, mittel- und vor allem langfristig erfüllt. Der Grundgedanke ist, dass die Entwicklung die heutigen Anforderungen erfüllen muss, ohne dabei die Wachstumsaussichten künftiger Generationen zu gefährden.

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Nationale Obergrenzen: Im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 wurden Höchstbeträge festgesetzt, die die einzelnen Mitgliedstaaten für Direktzahlungen aufwenden dürfen. Diese nationalen Obergrenzen richten sich nach dem Gesamtumfang der Direktbeihilfen und entsprechender sonstiger Zahlungen, die die einzelnen Mitgliedstaaten in einem bestimmten Bezugszeitraum (historischer Bezugszeitraum) geleistet haben.

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Natura 2000: Natura 2000 ist ein europäisches Netz ökologisch besonders wertvoller Schutzgebiete. Bisher wurden ca. 25 000 solcher Schutzgebiete eingerichtet. Da im Rahmen zahlreicher dieser Schutzgebiete Landwirtschaft betrieben wird, sind zum Schutz der Ökosysteme bestimmte landwirtschaftliche Verfahren vorgeschrieben. Für die dadurch entstehenden Einkommensverluste werden den Landwirten Ausgleichszahlungen gewährt.

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Nicht handelsbezogene Anliegen: Das im Rahmen der Uruguay-Runde geschlossene Übereinkommen über die Landwirtschaft ermöglicht es den Staaten, wichtige „nicht handelsbezogene“ Anliegen wie Ernährungssicherheit, Umweltmaßnahmen, Strukturanpassungen, Entwicklung des ländlichen Raums und Armutsbekämpfung durchzusetzen.

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Öffentliche Güter und Dienstleistungen:
Das Angebot an Gütern und Dienstleistungen für die breite Öffentlichkeit; Landwirte können eine Reihe öffentlicher Güter bereitstellen; dazu zählen z. B. die gute Bewirtschaftung von Boden und Wasser, gepflegte Landschaften und Lebensmittelsicherheit.

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Öffentliche Lagerhaltung:
Um den Markt für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse zu entlasten, kann die Europäische Union einen Teil dieser Erzeugnisse vom Markt nehmen und sie vorübergehend lagern. Die Lagerräume können im Besitz des Staates oder einer öffentlichen Einrichtung oder auch in Privatbesitz, beispielsweise eines Landwirts oder einer Genossenschaft, sein. Wenn die Erzeugnisse in ein staatliches Lager verbracht werden, hat die Europäische Union damit einen Teil der Erzeugnisse vom Markt genommen und sie einer öffentlichen Lagerhaltung zugeführt.
 

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Ökologischer Landbau / biologische Landwirtschaft: Im ökologischen Landbau werden zur Produktion von Pflanzen und Tieren weder synthetische Stoffe (wie künstliche Pestizide und Düngemittel) noch genetisch veränderte Organismen eingesetzt; weitere Informationen

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Panel: Im Sprachgebrauch der Welthandelsorganisation ist ein Panel eine Gruppe von drei (manchmal auch fünf) Personen, die Streitigkeiten zwischen Staaten in Fragen internationalen Handels anhören und darüber entscheiden. Die Mitglieder eines Panels treten unabhängig auf und sind unabhängig von jeder Regierung. Das Panel übermittelt seinen Bericht an das Streitbeilegungsgremium, das ihn nur im Konsens ablehnen kann.

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Pfeiler der GAP: Der erste Pfeiler (auch „erste Säule“) dient der Stützung der landwirtschaftlichen Einkommen durch Marktorganisation und Direktzahlungen. Er wird ausschließlich vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft finanziert.

Der zweite Pfeiler (auch „zweite Säule“) unterstützt die Entwicklung des ländlichen Raums durch entsprechende Programme. Er wird vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums kofinanziert.

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Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums:  Ziel der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums (auch als zweiter Pfeiler der Gemeinsamen Agrarpolitik bezeichnet) ist der Erhalt der Lebensfähigkeit ländlicher Gebiete durch eine ausgewogene Entwicklung. Die ländlichen Gebiete umfassen 90 % des Territoriums und etwa die Hälfte der Bevölkerung der Europäischen Union.
Diese Politik verfolgt drei Hauptziele:

  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Land- und Forstwirtschaft;
  • Verbesserung der Umwelt und der Landschaft;
  • Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum.

Jedem Kernziel entspricht ein Schwerpunkt. Dazu steht den Mitgliedstaaten eine Palette von Maßnahmen zur Verfügung. Die Mitgliedstaaten oder ihre Regionen wählen die Maßnahmen aus, die ihren Erfordernissen am besten gerecht werden. Diese Maßnahmen werden dann in die entsprechenden nationalen oder regionalen Programme zur Förderung der ländlichen Entwicklung aufgenommen. Hauptzielgruppen der Programme sind Landwirte, Forstwirte und andere Personen und Gruppen, die in ländlichen Gebieten leben. Die Kosten für die Programme werden von der Europäischen Union und dem begünstigten Mitgliedstaat gemeinsam getragen, d. h. sie werden „kofinanziert“;weitere Informationen

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POSEI: Im Rahmen des POSEI-Programms („Programme d’Options Spécifiques à l’Eloignement et à l’Insularité“) werden Landwirte in den Regionen in äußerster Randlage der Europäischen Union unterstützt. Damit sollen Benachteiligungen durch geringe Betriebsgröße, ungünstiges Klima und die weite Entfernung zu europäischen Märkten ausgeglichen werden.

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Präferenzerosion: Viele Industriestaaten gewähren sogenannte „Präferenzzölle“ für Einfuhren aus Entwicklungsländern. Das bedeutet, dass auf diese Güter niedrigere Einfuhrzölle erhoben werden als auf vergleichbare Güter aus Industriestaaten. Für Einfuhren aus Industriestaaten gelten „nichtpräferenzielle“ Zollsätze.
In den Verhandlungen im Rahmen der Doha-Entwicklungsagenda wird eine Senkung der nichtpräferenziellen Zollsätze angestrebt. Wenn eine Einigung zustande kommt, werden die nichtpräferenziellen Zollsätze gesenkt, während die Präferenzzölle unverändert bleiben. Dadurch reduziert sich die Präferenzmarge für die Entwicklungsländer. Dies wird als Präferenzerosion bezeichnet.

 

Prämie: Mit Prämien sind in der Regel Direktzahlungen an Landwirte gemeint, die Rind-, Schaf- und Ziegenfleisch produzieren. Vor der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 wurden diese Zahlungen normalerweise pro Stück Vieh gewährt. Seitdem sind sie im allgemeinen nicht mehr an die Produktion gekoppelt, sondern wurden in die Betriebsprämienregelung überführt.
 

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Produktionsquoten: Dabei handelt es sich um eine Beschränkung der Menge eines Erzeugnisses, die ein Landwirt in Verkehr bringen darf. Produktionsquoten gelten für Milch, Zucker, Isoglucose, Tabak und Kartoffelstärke.
 

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Qualitätspolitik: Die Qualitätspolitik für landwirtschaftliche Erzeugnisse umfasst eine Vielzahl von Rechtsvorschriften und Beihilfemaßnahmen (vor allem zur Entwicklung des ländlichen Raums), mit denen Landwirten geholfen werden soll, die Qualität ihrer Produkte zu verbessern und sich insbesondere an Systemen zur Qualitätszertifizierung von Lebensmitteln zu beteiligen. Dazu gehören spezifische Gemeinschaftsregelungen, z. B. für den ökologischen Landbau (s. d.), und der Schutz geografischer Bezeichnungen für Weine, Spirituosen und andere Lebensmittel sowie die Förderung der Beteiligung an staatlichen und privaten Zertifizierungssystemen.

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Qualitätssysteme: Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik versteht man unter „Qualitätssystemen“ die festgelegte Verwendung bestimmter Bezeichnungen für Lebensmittel und Getränke, damit die Verbraucher diese speziellen Erzeugnisse nicht mit anderen Produkten verwechseln.
Die Verbraucher sollen vor irreführenden Behauptungen von Lebensmittelerzeugern hinsichtlich der Echtheit ihrer Produkte geschützt werden.
Drei Aspekte werden geregelt: ökologischer Landbau, geografische Ursprungsbezeichnungen für Lebensmittel und der Status „traditioneller Spezialitäten“.

Wenn die Identität eines Lebensmittels untrennbar mit einem bestimmten Ort verbunden ist, kann der Name des Produkts als „geografische Ursprungsbezeichnung“ registriert werden. Beispiele hierfür sind Welsh Lamb, Lübecker Marzipan und Camembert de Normandie.
Einige geografische Ursprungsbezeichnungen dürfen in der EU nur für das Originalprodukt verwendet werden. Genau festgelegt ist die Verwendung der „geschützten geografischen Angabe“ und der „geschützten Ursprungsbezeichnung“.
Traditionelle Namen für Lebensmittel können als „traditionelle Spezialitäten“ registriert werden. Dies betrifft Lebensmittel und Getränke, die nach traditionellen Rezepten hergestellt werden, z. B. das belgische Bier Kriek und der spanische Schinken Jamón Serrano. Wer solche Produkte herstellt und verkauft, darf sie nur als „traditionelle Spezialitäten“ bezeichnen, wenn er ein spezifisches, traditionelles Rezept verwendet. Dann darf das Produkt als „garantiert traditionelle Spezialität“ gekennzeichnet werden.

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Rechnungsabschlussverfahren: Mit diesem von der Kommission angewandten Verfahren wird sichergestellt, dass die Mitgliedstaaten ihren Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik ordnungsgemäß nachkommen. Das Verfahren sieht eine jährliche Rechnungsprüfung jeder Zahlstelle und einen mehrjährlichen Konformitätsabschluss der Transaktionen nach Maßgabe der EU-Bestimmungen vor.

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Regionalpolitik: Dies ist einer der wichtigsten Politikbereiche der Europäischen Union. Die Regionalpolitik soll den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt durch eine Verringerung der Unterschiede im Entwicklungsstand zwischen Regionen und Mitgliedstaaten stärken. Dazu wird in das Potenzial der Regionen investiert, um die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft zu fördern und den benachteiligten Regionen zu helfen, ihren Rückstand gegenüber den wohlhabenderen Regionen aufzuholen.
In der Regionalpolitik kommt die Solidarität der Europäischen Union zum Tragen.
Ihre wichtigsten Instrumente sind:

  • der Europäische Fonds für regionale Entwicklung; er ist in allen Mitgliedstaaten aktiv und beteiligt sich an Infrastrukturinvestitionen und in begrenztem Umfang an Investitionen im Bildungswesen. Unterstützt werden vor allem die – gemessen am BIP pro Kopf – ärmsten Regionen;
  • der Kohäsionsfonds, der vor allem Maßnahmen in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur und Umweltschutz in Mitgliedstaaten kofinanziert, deren BIP weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt;
  • einige Komponenten des Instruments für Heranführungshilfe (IPA), das die Kandidatenländer bei der Entwicklung ihrer Wettbewerbsfähigkeit und ihrer Wirtschaft unterstützt.

Hinzu kommen zwei spezifischere Instrumente:

  • der Solidaritätsfonds der Europäischen Union, der bei großen Naturkatastrophen finanzielle Unterstützung gewährt;
  • der EU-Beitrag zum Internationalen Fonds für Irland, der zusammen mit dem Programm PEACE im Rahmen der Strukturfonds Frieden und Versöhnung in Nordirland fördern soll.
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Regionen in äußerster Randlage: Dazu zählen bestimmte Inseln und Gebiete an der Peripherie der Europäischen Union. Sie sind Teil von Mitgliedstaaten und damit auch Teil der Europäischen Union. Es gibt sieben solcher Regionen in äußerster Randlage: Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique und Réunion (die vier überseeischen Departements Frankreichs), die Kanarischen Inseln (Spanien) sowie die Azoren und Madeira (Portugal).
 

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SAPARD: Das EU-Instrument SAPARD („Special accession programme for agriculture and rural development“) sollte die mittel- und osteuropäischen Länder bei ihrer Vorbereitung auf den Beitritt zur Europäischen Union unterstützen und hat ihnen geholfen, den gemeinschaftlichen Besitzstand zu übernehmen und ihre Landwirtschaft zu modernisieren.

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Schwerpunkte der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums: Im September 2005 beschloss die Europäische Union eine neue Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums, die seit Anfang 2007 umgesetzt wird. Im Mittelpunkt stehen drei Kernziele der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums, denen jeweils ein Schwerpunkt entspricht.

Schwerpunkt 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des land- und forstwirtschaftlichen Sektors. Dieser Bereich umfasst Maßnahmen zur Verbesserung von Know-how und Innovation, Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie zwei Übergangsmaßnahmen für die neuen Mitgliedstaaten: Unterstützung für Semisubsistenzbetriebe und für Erzeugergemeinschaften.

Schwerpunkt 2: Verbesserung der Umwelt und der Landschaft. Dieser Bereich umfasst Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Land- und Forstwirtschaft und hoher Tierschutzstandards. Landwirte können Ausgleichszahlungen für Maßnahmen erhalten, die im öffentlichen Interesse sind, jedoch keinen Gewinn abwerfen (z. B. Landwirtschaft, bei der die Artenvielfalt erhalten bleibt; Landwirtschaft in Gebirgsregionen, bei der die ländliche Gemeinschaft in diesen Gebieten erhalten bleibt usw.).

Schwerpunkt 3: Verbesserung der Lebensqualität in ländlichen Gebieten und Förderung der Diversifizierung der Wirtschaft in ländlichen Gebieten. Dieser Bereich umfasst Maßnahmen, die Landwirte zur Diversifizierung in nichtlandwirtschaftliche Aktivitäten anregen, Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensqualität in ländlichen Gebieten und Maßnahmen zur Förderung lokaler Entwicklungsstrategien. Auf diese Weise werden Kleinstunternehmen, ländlicher Tourismus, Basisdienstleistungen und Dorferneuerung gefördert.

Hinzu kommt ein vierter Schwerpunkt zur Umsetzung des Leader-Konzepts.

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Sicherheitsnetzpreis: Mindestpreis für ein landwirtschaftliches Erzeugnis; dieses Konzept wurde mit der Reform einzelner Marktorganisationen eingeführt. Um zu verhindern, dass die Marktpreise in der Europäischen Union auf ein besonders niedriges Niveau sinken, sind bestimmte Preise als „Sicherheitsnetz“ vorgesehen. Unter diese Preise können die Marktpreise nicht sinken.

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Sonder- und Vorzugsbehandlung: In der Welthandelsorganisation besteht die Möglichkeit einer Sonder- oder Vorzugsbehandlung für Entwicklungsländer. Ihnen werden einseitige Präferenzen beim Zugang zu den Märkten der Industriestaaten gewährt, ohne dass sie den Industrieländern den gleichen Zugang zu ihren eigenen Märkten ermöglichen müssen.top

 

Spezielle Schutzklausel: Aufgrund der speziellen Schutzklausel kann ein Importland Einfuhrkontingente vorübergehend beschränken, um auf besondere Situationen wie einen plötzlichen Anstieg der Einfuhren zu reagieren. Die spezielle Schutzklausel wird normalerweise durch das Schutzklauselabkommen der Welthandelsorganisation geregelt.

Artikel 5 des im Rahmen der Uruguay-Runde geschlossenen Übereinkommens über die Landwirtschaft enthält spezielle Bestimmungen zu landwirtschaftlichen Schutzklauseln (im Gegensatz zu allgemeinen Schutzklauseln):

  • Wenn das Einfuhrvolumen ein bestimmtes Niveau übersteigt oder die Preise ein bestimmtes Niveau unterschreiten, können automatisch höhere Schutzzölle erhoben werden.
  • Wenn ein Importland eine spezielle Schutzklausel anwendet, muss es nicht nachweisen, dass der inländischen Industrie erheblicher Schaden entsteht.
     

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Spezifische Zölle: Spezifische Zölle oder Mengenzölle sind Einfuhrzölle, die beispielsweise in 10 Dollar pro Tonne, 20 Yen pro Kopf oder 30 Euro pro Hektoliter angegeben werden. Sie sind von „Ad-valorem-Zöllen“ oder Wertzöllen zu unterscheiden, die als Prozentanteil angegeben werden (beispielsweise als 5 % des Wertes einer Ware).

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Staatliche Beihilfen: Staatliche Beihilfen sind von der Regierung bereitgestellte Gelder. Damit alle Landwirte in der Europäischen Union die gleichen Voraussetzungen haben, dürfen die Mitgliedstaaten ihren Landwirten grundsätzlich keine finanzielle Unterstützung gewähren. Davon ausgenommen sind lediglich Zahlungen in geringer Höhe und Zahlungen, die von der Kommission auf Antrag des betreffenden Mitgliedstaats genehmigt worden sind. Wenn ein Mitgliedstaat seinen Landwirten finanzielle Unterstützung gewährt und damit nach Auffassung der Kommission den Grundsatz der Chancengleichheit verletzt hat, müssen die Landwirte diese Gelder möglicherweise zurückzahlen.

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Streitbeilegungsgremium: Dieses Gremium der Welthandelsorganisation ist für die Beilegung von internationalen Handelskonflikten zwischen Ländern zuständig. Ihm gehören alle Staaten an, die Mitglied der WTO sind.

Zunächst beauftragt das Streitbeilegungsgremium ein sogenanntes Panel mit der Beilegung des Streits. Wenn ein Land gegen die Entscheidung eines Panels Berufung einlegen will, kann es sich an das Streitbeilegungsgremium wenden, das die Sache an das Berufungsgremium weiterleitet.

Das Streitbeilegungsgremium entscheidet über die Arbeitsweise der Panels und des Berufungsgremiums.
 

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Stresa-Konferenz: Auf dieser Konferenz, an der Kommissionsbeamte, nationale Sachverständige und Vertreter des Agrarsektors teilnahmen, wurde beschlossen, wie die in Artikel 39 des damaligen Vertrags von Rom (jetzt Artikel 33 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) formulierten Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik erreicht werden sollten. Die Konferenz fand im Juli 1958 im italienischen Stresa am Lago Maggiore statt. Die weitreichendste Entscheidung betraf die Unterstützung der Landwirtschaft durch die Garantie für Landwirte, dass die auf dem Markt erzielten Preise für ihre Erzeugnisse nicht unter ein bestimmtes Niveau fallen würden (Mechanismus der Preisstützung).

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Teilentkopplung: Im Zuge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 wurde die grundsätzliche Entkopplung der Direktzahlungen eingeführt. Innerhalb der vom Rat vorgegebenen Grenzen können Mitgliedstaaten jedoch weiterhin einen Teil ihrer Direktbeihilfen an die Produktion koppeln.

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Tierschutz: Diese Maßnahmen sind auf das Wohlergehen landwirtschaftlicher Nutztiere ausgerichtet. In der Europäischen Union ist vorgeschrieben, dass Tiere folgende Freiheiten haben müssen: Freisein von Hunger und Durst, Freisein von Unbehagen, Freisein von Schmerzen, Verletzungen und Krankheiten, Freisein zum Ausleben normaler Verhaltensweisen und Freisein von Angst und Leiden. Die Einhaltung dieser Standards bei ansonsten gleichen Voraussetzungen bedeutet, dass sich die Nahrungsmittelerzeugung in Europa gegenüber anderen Ländern verteuert.

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Transparenz: Diese Initiative im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union sieht vor, dass die Mitgliedstaaten die Öffentlichkeit darüber unterrichten, wer im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik Zahlungen erhält.  

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Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen: Dies sind Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen und für die Lebensmittelsicherheit. Das „Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen“ ist Teil der Schlussakte des im Rahmen der Uruguay-Runde  geschlossenen Übereinkommens über die Landwirtschaft. Es gilt für alle entsprechenden Maßnahmen, die sich direkt oder indirekt auf den internationalen Handel auswirken können.

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Übereinkommen über die Landwirtschaft: Im Rahmen des internationalen Handels bezeichnet dieser Begriff ein 1994 geschlossenes Übereinkommen, mit dem mehrere Länder zum einen die Begrenzung der Agrarsubventionen und zum andern die weitere Öffnung dieser Länder für den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen vorsahen.

Das Übereinkommen wurde zwischen den Teilnehmerländern der Uruguay-Runde geschlossen. Diese achte Runde der multilateralen Handelsverhandlungen fand im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens statt und wurde 1994 mit der Unterzeichnung der Schlussakte der Uruguay-Runde abgeschlossen. Die Schlussakte umfasste mehrere einzelne Abkommen und Beschlüsse, darunter das Übereinkommen über die Landwirtschaft, sowie Bestimmungen für die Errichtung der Welthandelsorganisation.

Durch das Übereinkommen über die Landwirtschaft wurden der Agrarhandel und erstmals auch die einzelstaatliche Agrarpolitik in umfassenderem Maße internationalen Regelungen und Verpflichtungen unterworfen. Insbesondere wurden eine Senkung der Zölle, eine Verringerung der Ausfuhrsubventionen und der marktverzerrenden nationalen Stützungsmaßnahmen für die Landwirtschaft unter Berücksichtigung nicht handelsbezogener Anliegen und der Situation in den Entwicklungsländern vereinbart.
 

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Uruguay-Runde: Die achte Runde der multilateralen Handelsverhandlungen im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens begann 1986 in Punta del Este, Uruguay. Acht Jahre später, 1994, wurde sie in Marrakesch mit der Unterzeichnung der Schlussakte der Uruguay-Runde abgeschlossen. Dabei wurden mehrere einzelne Abkommen und Beschlüsse, darunter das Übereinkommen über die Landwirtschaft, sowie Bestimmungen für die Errichtung der Welthandelsorganisation verabschiedet.

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Vereinfachung: Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik sind darunter die anhaltenden Bemühungen der Europäischen Union zu verstehen, die Politik und ihre praktische Umsetzung zu vereinfachen. So hat die EU u. a. die Zahl der Verordnungen reduziert und die Marktorganisationen für die einzelnen Produkte durch eine einzige Marktorganisation für sämtliche landwirtschaftlichen Erzeugnisse ersetzt.

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Vorruhestandsregelung:  Landwirte, die ein bestimmtes Alter erreicht haben und die Landwirtschaft aufgeben wollen, können im Rahmen einer Vorruhestandsregelung Beihilfen erhalten. Damit soll erreicht werden, dass ältere Landwirte verstärkt durch jüngere ersetzt werden, die bessere in der Lage sind, einen landwirtschaftlichen Betrieb rentabel zu führen.

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Vorsorgeprinzip: Dieses Prinzip gilt vor allem für die Bereiche Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz. Es sollte in einer strukturierten Risikoanalyse Beachtung finden und ist insbesondere für das Risikomanagement relevant. Das Vorsorgeprinzip ist weder im EG-Vertrag noch in anderen Gemeinschaftsinstrumenten definiert, doch die Kommission hat in einer Mitteilung [pdf] Leitlinien zur Anwendung entwickelt. Darin heißt es, dass die Gemeinschaft wie auch alle anderen Mitglieder der Welthandelsorganisation das Recht haben, das ihnen angemessen erscheinende Schutzniveau festzulegen.

Das Vorsorgeprinzip ist immer dann anwendbar, wenn der wissenschaftliche Nachweis nicht ausreicht, keine eindeutigen Schlüsse zulässt oder unsicher ist, aufgrund einer vorläufigen wissenschaftlichen Risikobewertung aber Grund zu der Annahme besteht, dass die potenziell gefährlichen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit von Pflanzen, Tieren und Menschen mit dem Schutzniveau eines Landes unvereinbar sein können.

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Welthandelsorganisation (WTO): Die Welthandelsorganisation ist eine zwischenstaatliche Organisation. Im September 2009 gehörten ihr 153 Länder, etwa drei Viertel aller Länder weltweit, an. In der Präambel des Übereinkommens zur Errichtung der Organisation wird erklärt, dass die Mitgliedsländer die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit zur Erreichung folgender Ziele anerkennen: Anhebung des Lebensstandards, Sicherung der Vollbeschäftigung, hohes und stetiges Wachstum der Realeinkommen und der effektiven Nachfrage sowie Ausweitung der Produktion von und des Handels mit Gütern und Dienstleistungen. Gleichzeitig wird angestrebt, die weltweiten Ressourcen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zum Schutz und zur Erhaltung der Umwelt optimal zu nutzen und die Mittel hierfür in Übereinstimmung mit den Erfordernissen und Belangen der einzelnen Länder auf dem jeweiligen Stand der wirtschaftlichen Entwicklung zu verstärken.

Die WTO ist eine autonome Organisation. Sie ist kein Organ der Vereinten Nationen. Zwischen WTO und UN besteht weder eine formale Beziehung noch ein Abkommen.
 

 

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Zahlungsansprüche: Zahlungsansprüche wurden allen Landwirten zugewiesen, die zum Zeitpunkt der Einführung der Betriebsprämienregelung im jeweiligen Mitgliedstaat aktiv Landwirtschaft betrieben.

Die Höhe des Zahlungsanspruchs wird anhand von Referenzbeträgen (Höhe der Direktzahlungen im Zeitraum 2000-2002) ermittelt. Im ersten Jahr der Betriebsprämienregelung wurden den Landwirten diese Beträge mit Hilfe verschiedener „Modelle“ (historisches Modell, Regionalmodell, Kombi- oder Hybridmodell) in Form von Zahlungsansprüchen zugewiesen.

Die Landwirte erhalten jährliche Direktzahlungen, wenn sie über „beihilfefähige Flächen“ verfügen, um die entsprechende Anzahl von Zahlungsansprüchen zu aktivieren. Die Mitgliedstaaten müssen „nationale Reserven“ schaffen, die zur Lösung möglicher Probleme während der Übergangsphase sowie für die Zuweisung von Zahlungsansprüchen an neue Landwirte eingesetzt werden können.
 

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Zoll: Zoll ist der Betrag, der von Privatpersonen und Unternehmen bei Einfuhr oder Ausfuhr einer Ware an den Staat abzuführen ist. 

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Zollprogression: Zollprogression ist die Differenz zwischen dem auf ein Verarbeitungsprodukt und dem auf den dafür eingesetzten Rohstoff erhobenen Zoll.

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Zolltarif: Zolltarif ist die Bezeichnung für ein Verzeichnis, ein Buch oder eine Datenbank mit den Zollsätzen, die vom Staat oder einer Behörde bei der Ein- oder Ausfuhr von Waren erhoben werden.

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Zuletzt aktualisiert am: 16/12/2009