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Links zu Websites der Mitgliedstaaten mit Informationen über die Empfänger von GAP-Zahlungen (geteilte Mittelverwaltung)

gemäß Artikel 44 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1437/2007 des Rates und die Verordnung (EG) Nr. 259/2008 der Kommission, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 410/2011 der Kommission

 

Wichtiger Hinweis

In seinem Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-92/09 und C-93/09 betreffend die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Agrarbeihilfen gelangte der Gerichtshof der Europäischen Union zu dem Schluss, dass bei natürlichen Personen die Veröffentlichung personenbezogener Daten, ohne nach einschlägigen Kriterien wie den Zeiträumen, während deren sie solche Beihilfen erhalten haben, der Häufigkeit oder auch Art und Umfang dieser Beihilfen zu unterscheiden, nicht verhältnismäßig ist. Der Gerichtshof hat daher die entsprechenden Bestimmungen für ungültig erklärt.

Aus Transparenzgründen wurde in Erwartung der Annahme neuer Bestimmungen durch das Parlament und den Rat, die den vom Gerichtshof erhobenen Einwänden Rechnung tragen, die Verordnung (EG) 259/2008 dahingehend geändert, dass die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln der GAP auf juristische Personen eingeschränkt wurde.

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Zuletzt aktualisiert am: 29-04-2011