Direktzahlungen
Direktzahlungen sind Zahlungen, die im Rahmen bestimmter Unterstützungssysteme direkt an Landwirte gezahlt werden. Dazu gehören die Betriebsprämienregelung und die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung.
Wozu dienen die Direktzahlungen?
Direkzahlungen gewährleisten ein Sicherheitsnetz für Landwirte in Form einer von der Produktion entkoppelten Unterstützung des Grundeinkommens. So wird das Betriebseinkommen aus Verkäufen ihrer Waren ergänzt, die von Marktschwankungen abhängen. Um maximale Gewinne zu erzielen, müssen die Erzeuger die Signale des Marktes berücksichtigen und Erzeugnisse anbieten, die von den Verbrauchern gewünscht werden. Zusammen mit der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen („Cross-Compliance“) tragen Direktzahlungen außerdem dazu bei, grundlegende öffentliche Güter über die nachhaltige Landwirtschaft bereitzustellen.
Welche Arten von Direktzahlungen gibt es?
Mit ungefähr 40 Milliarden Euro machen die Direktzahlungen einen bedeutenden Teil des EU-Haushalts aus. Die Direktzahlungen sind in Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates ![]()





















aufgelistet, z. B. Betriebsprämienregelung/Regelung für die einheitliche Flächenzahlung, gekoppelte Regelungen und spezifische Stützung.
>> Informationen zur Betriebsprämienregelung
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>> Informationen zur Regelung für die einheitliche Flächenzahlung und zu ergänzenden einzelstaatlichen Direktzahlungen
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>> Informationen zu gekoppelten Regelungen
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>> Informationen zur besonderen Stützung
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>> Karte mit verschiedenen Modellen, die in den 27 Mitgliedstaaten zur Anwendung kommen
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Progressive Modulation
Um neuen, großen Herausforderungen wie Klimawandel, Bioenergie, bessere Wasserbewirtschaftung usw. im Rahmen der Politik zur ländlichen Entwicklung begegnen zu können, wurden ab 2010 anlässlich des „Gesundheitschecks“ der GAP anderweitige Mittel den Haushalt der ländlichen Entwicklung übertragen, was „progressive Modulation“ genannt wurde.
>> Informationen zur Modulation
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Durchführung der Direktzahlungen
Die 2003 vereinbarte GAP-Reform wurde seit 2005 schrittweise umgesetzt. In nur drei Jahren wurden 85 % der Stützungen entkoppelt – eine wirkliche Umwälzung der EU-Agrarpolitik. Wenn bis 2013 die volle Umsetzung des 2008 beschlossenen „Gesundheitschecks“ durchgeführt sein wird, dürfte dieser Anteil auf mindestens 92 % steigen.
>> Überblick: Durchführung der Direktzahlungen in den Mitgliedstaaten
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>> Überblick: Durchführung der besonderen Stützung in den Mitgliedstaaten
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